Arbeitsrecht: Spontan-Urlaub kann Kündigungsgrund sein

Spontan-​​Urlaub – Foto: Adobe Stock/​ Peera

Nimmt ein Arbeit­neh­mer einen soge­nann­ten „Spontan-​​Urlaub“ und erscheint trotz Ver­bot durch den Arbeit­ge­ber nicht zur Arbeit, kann er des­we­gen gekün­digt wer­den.

Frist­lose Kün­di­gung bei Spontan-​​Urlaub mög­lich

Wenn der Arbeit­neh­mer eigen­mäch­tig Urlaub nimmt (auch wenn die­ser ein Geschenk war), kann er nicht auf das Ver­ständ­nis der Arbeits­ge­richte ver­trauen. Der Arbeit­ge­ber darf auf die Selbst­be­ur­lau­bung ohne vor­he­rige Abmah­nung mit einer frist­ge­mä­ßen oder sogar frist­lo­sen ver­hal­tens­be­ding­ten Kün­di­gung rea­gie­ren. Er muss aber den Betriebs­rat ord­nungs­ge­mäß in nach­weis­ba­rer Form vor der Kün­di­gung anhö­ren.

Kon­kre­ter Fall vor dem Lan­des­ar­beits­ge­richt (LAG) Düs­sel­dorf

Eine Arbeit­neh­me­rin klagte gegen ihren Arbeit­ge­ber, weil die­ser ihr nach einem Urlaub frist­los gekün­digt hatte. Berufs­be­glei­tend hatte die Arbeit­neh­me­rin ein Mas­ter­stu­dium absol­viert. Ein Tag nach bestan­de­ner Prü­fung (mitt­wochs) hatte sie für den Don­ners­tag und Frei­tag geneh­mig­ten Urlaub. Am dar­auf­fol­gen­den Mon­tag erschien sie nicht im Betrieb und infor­mierte ihren Vor­ge­setz­ten via E-​​Mail über ihren „Spontan-​​Urlaub“ auf Mal­lorca. Die­sen hatte sie wegen ihrer bestan­de­nen Prü­fung von ihrem Vater als Über­ra­schung geschenkt bekom­men.

Sie erklärte in der Mail, sie hätte keine Mög­lich­keit gehabt, ihre Abwe­sen­heit an ihrem Rech­ner zu ver­mer­ken. Sie ent­schul­digte sich und bat um Rück­mel­dung. Ihr Vor­ge­setz­ter ant­wor­tete ihr, dass ihre Anwe­sen­heit aus drin­gen­den betrieb­li­chen Grün­den erfor­der­lich sei und bot ihr an, Frei­tag sowie Mon­tag und Diens­tag der nächs­ten Woche frei­zu­neh­men. Am fol­gen­den Tag ant­wor­tete die Arbeit­neh­me­rin, dass sie sich bereits auf Mal­lorca befinde und sie nicht ins Büro kom­men kann. Auch am dar­auf­fol­gen­den Mon­tag erschien die Arbeit­neh­me­rin nicht zur Arbeit und erhielt eine Woche spä­ter die frist­lose Kün­di­gung frist­ge­recht zum nächs­ten Monats­ende.

LAG gibt Arbeit­ge­ber Recht

Das LAG gab dem Arbeit­ge­ber Recht. Dem­nach sei eine eigen­mäch­tige Inan­spruch­nahme von Urlaub ein Kün­di­gungs­grund, der eine frist­lose Kün­di­gung recht­fer­tige. Die Arbeit­neh­me­rin habe ernst­haft zu erken­nen gege­ben, dass sie an dem eigen­mäch­tig genom­me­nen Urlaub fest­halte und nicht zur Arbeit kom­men werde. Damit habe sie fal­sche Prio­ri­tä­ten gesetzt und ihre ver­trag­li­che Arbeits­pflicht ver­letzt.

Aus­gang des Ver­fah­rens: Die Par­teien einig­ten sich auf die Been­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses zum Kün­di­gungs­da­tum und einer Abfin­dungs­zah­lung von einem knap­pen Gehalt der Arbeit­neh­me­rin.

(Arbeits­ge­richt Düs­sel­dorf 20.12.17, 8 Ca 3919/​17)

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Kom­men­tare

  • Tho­mas

    Eine Kol­le­gin war im Urlaub, wo sie krank wurde. Jetzt möchte sie wis­sen, wel­chen Anspruch auf Urlaubs­ent­gelt ihr zusteht. Des­we­gen beauf­tragte sie einen Rechts­an­walt für Arbeits­recht.

    15. März 2019 um 17:22 Uhr | Ant­wor­ten
  • Jim Wink­ler

    Das ist wirk­lich sehr Ärger­lich mit dem Spon­tan­ur­laub. Aber wenn der Arbeit einem dafür Frei gibt dann ist doch alles sehr gut. Ich mag spon­tan Urlaube wirk­lich sehr und es sind auch immer mit die bes­ten. Wenn man das vor­her mit dem Chef genau bespricht ist das einen tolle Sache.

    14. Mai 2019 um 08:55 Uhr | Ant­wor­ten
  • Neeltje

    Ich hätte nicht gedacht, dass ein spon­ta­ner Urlaub ein Kün­di­gungs­grund sein könnte. Viel­leicht muss ich mich noch genauer mit dem Arbeits­recht aus­ein­an­der­set­zen. Denn ich habe auch schon mehr­mals spon­tan Urlaub genom­men und möchte nichts falsch machen.

    21. Mai 2019 um 10:04 Uhr | Ant­wor­ten

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