Bislang blieb die groß angekündigte Abmahnwelle nach der neuen Datenschutzgrundverordnung im Mai noch aus. Dies kann sich jedoch nun ganz schnell ändern. Grund dafür ist ein neues Urteil des LG Würzburg zur DSGVO.
Abmahnung von Wettbewerbern
Ausgehend von der Abmahnung eines Rechtsanwaltes untersagte das LG Würzburg einer Anwältin den weiteren Betrieb ihrer Website. Auf der Webseite sei die Datenschutzerklärung im Impressum lediglich auf sieben Zeilen begrenzt gewesen. Essentielle Angaben nach der neuen DSGVO fehlten gänzlich. So enthielt die Datenschutzerklärung u. a. weder Angaben zu datenschutzrechtlichen Verantwortlichen oder zur Weitergabe von Daten an Dritte. Weiterhin fehlte der Hinweis auf die Betroffenenrechte. (Beschluss vom 13.09.2018, LG Würzburg, Az.: 11 O 1741/18 UWG).
Dieses aktuelle Urteil betrifft allerdings nicht nur Rechtsanwälte, sondern jedes Unternehmen, das eine Website betreibt oder auf andere Art personenbezogene Daten verarbeitet.
Künftig könnte es soweit kommen, dass Abmahnungen nicht nur von Anwälten kommen, sondern auch Unternehmen ihre Wettbewerber regelmäßig abmahnen, um den Betrieb der Homepage oder anderweitiger Datenverarbeitungen zu untersagen.
DSGVO richtig umsetzen
Setzen Sie die DSGVO zügig um und schauen Sie, dass all Ihre Angaben den Anforderungen der neuen DSGVO entsprechen.
Wenn Sie eine Abmahnung oder eine Unterlassungsverfügung von einem Wettbewerber erhalten haben, so wehren Sie sich dagegen, sonst drohen neben Unterlassungsansprüchen und Ordnungsgeldern ggf. auch Schadensersatzforderungen.
Brauchen Sie Hilfe zur Umsetzung der DSGVO? Wir helfen Ihnen Ihr Unternehmen abmahnsicher zu machen, gleichzeitig können wir die Funktion eines externen Datenschutzbeauftragten übernehmen und stellen sicher, dass Sie allen Auflagen der Datenschutzgrundverordnung in vollem Umfang nachkommen.