
Familienrecht: Kein Vater heißt kein Unterhaltsvorschuss
Der Fall: Eine Mutter will Unterhaltsvorschuss für ihre Zwillinge beantragen und dies wird abgelehnt, da sie nicht weiß wer der Vater ist. Die Mutter erklärte, dass sie den Vater am Fastnachtssonntag in einer Bar in Koblenz kennengelernt hat. Da sie alkoholisiert war, kann sie sich nicht mehr an seinen Namen erinnern, sie weiß nur dass er Südländer war. Nach 2 Wochen bemerkte sie, dass sie Schwanger sei und wollte Unterhaltsvorschuss beantragen. Da sie nicht sagen konnte wer der Vater von den Kindern ist, lehnte der beklagte Landkreis den Antrag ab. Deshalb erhob das Jobcenter Klage gegen den Landkreis, doch die Klage wurde vom Verwaltungsgericht Koblenz abgewiesen und die eingelegte Berufung wurde dann vom Oberverwaltungsgericht (OVG) zurück gewiesen.
Mitwirkungspflicht der Mutter
OVG Koblenz Urt. v. 24.09.2018, Az. 7 A 103000/18.OVG.