Eine Kommune ist wegen Fachkräftemangels nicht von der gesetzlichen Pflicht entbunden, Kindern, die eine frühkindliche Betreuung in Anspruch nehmen möchten, einen dem individuellen Bedarf gerecht werdenden Kita-Platz in angemessener Wohnungsnähe anzubieten. Als Frist für die Bereitstellung eines Kita-Platzes hat das Gericht der Kommune (in dem vorliegenden Fall des Landes Berlin) 5 Wochen eingeräumt.
Urteil des OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2018 – OVG 6 S 2.18.