Deutsche Unternehmer werden aktuell wieder Opfer einer Abzockmasche. Absender des Abzock-Faxes ist die Datenschutzauskunft Zentrale (DAZ) aus Oranienburg und Aufhänger die neue Datenschutzgrundverordnung.
Das Fax erweckt den Eindruck eines behördlichen Schreibens von einer Datenschutzbehörde. Durch die optische Aufmachung und der angeblichen Eilbedürftigkeit, wird den Adressaten der Eindruck erweckt, es handele sich um eine erforderliche Auskunftserteilung an eine offizielle Stelle. Der Adressat wird aufgefordert, das beiliegende Formular umgehend auszufüllen und zu unterschreiben, um die „Anforderungen der geltenden europäischen Datenschutzgrundverordnung zu erfüllen“. Das Formular soll bis zum 9. Oktober „gebührenfrei an die EU-weite zentrale Fax-Stelle“ gesendet werden.
DAZ existiert nicht
Das Problem bei der ganzen Sache ist nur, dass eine Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ) in Oranienburg nicht existiert. Bei unserer Recherche ließ sich weder eine Internetseite noch ein Behördeneintrag finden.
Nur die AGBs, wie im Kleingedruckten beschrieben, sind auffindbar und sollen den Adressaten Glaubwürdigkeit vermitteln. Lassen Sie sich davon nicht beirren.
Vorsicht – Falle: Im Kleingedruckten kommt das folgende Abzock-Angebot:
Typisch für eine Fax-Abzocke befindet sich auf dem Formular im Kleingedruckten eine Annahmeerklärung zum Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages.
Durch Unterzeichnung und Rücksendung des Formulars geht der Unternehmer einen dreijährigen Vertrag für jährlich € 498 zzgl. USt. Ein im Gegenzug für das Leistungspaket „Basisdatenschutz“. Dies soll laut Kleingedruckten Informationsmaterial, ausgefüllte Muster, Formulare und Anleitungen zur Umsetzung der Vorgaben der DSGVO beinhalten.
Fax von der DAZ erhalten? Wie sollten Sie sich verhalten?
Reagieren Sie keinesfalls auf das Schreiben. Von einer eigenständigen Kontaktaufnahme ist dringend abzuraten, da diese zu Ihren Ungunsten verwendet werden könnte. Auf etwaige Anrufe durch die DAZ sollte nicht eingegangen werden. Legen Sie direkt auf.
Wenn Sie das Formular zurückgesendet haben, dann sollten Sie die Forderungen keinesfalls ungeprüft bezahlen und nicht eigenständig Kontakt zur DAZ suchen. Nur so ist eine Abwehr der Ansprüche sehr gut möglich. Wir helfen Ihnen dabei!
Die Absender solcher Abzock-Faxe versuchen regelmäßig Druck aufzubauen, wenn die Rechnungen nicht gezahlt wird: Es werden Mahnungen verschickt und Inkassobüros eingeschaltet, die mit einer Verschlechterung der Bonität bei Schufa, Creditreform & Co. drohen. Wer nicht reagiert, erhält durchaus einmal einen gerichtlichen Mahnbescheid oder sogar eine Klage. Wir unterstützen Sie dabei die Forderung abzuwehren.
Lassen Sie uns die Rechnung von DAZ einfach per E-Mail oder Fax zukommen. Wir prüfen diese und besprechen die Angelegenheit anschließend gerne telefonisch oder in unsere Kanzlei. Die Erfolgsaussichten, die Ansprüche aus der Telefon-/ Faxabzocke abzuwehren, sind hoch.