Ein Vermieter ist nur bei vermieteten Gegenständen zur Beseitigung eines Mangels verpflichtet. Ist eine Einbauküche nach dem Mietvertrag lediglich zur Nutzung überlassen, so hat der Vermieter keine Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht, so das ein Urteil des Amtsgericht Berlin-Neukölln.
In vorliegendem Fall klagten Mieter einer Wohnung gegen die Vermieterin auf Reparatur eines defekten Kühlschranks sowie einer defekten Geschirrspülmaschine. Mit Verweis auf den Mietvertrag lehnte die Vermieterin eine Reparatur ab. Nach Mietvertrag sei die Einbauküche lediglich zur Nutzung überlassen worden und eine Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht bestünde deshalb nicht.
Das Amtsgericht Berlin-Neukölln gab der Vermieterin Recht, denn ein Mangel an der Mietsache liege nicht vor, denn Kühlschrank und Geschirrspülmaschine seien nach Mietvertrag nicht Teil der Mietsache. Die Einbauküche sei danach nicht mitvermietet, sondern lediglich zur Nutzung überlassen. Des Weiteren seien Vermieter nicht dazu verpflichtet eine Einbauküche bereitzustellen.
Nach dem Amtsgerichts Berlin-Neukölln können die Mieter aber einen Anspruch auf Beseitigung durchsetzen, um die Geräte durch eigene zu ersetzen.
Amtsgericht Berlin-Neukölln, 14.11.2017, 18 C 182/17.