
Mit Wumms aus der Krise – was sich hinter dem Konjunkturpaket verbirgt
„Wir wollen mit Wumms aus der Krise kommen.“ So beschrieb Finanzminister Olaf Scholz das von der Bundesregierung beschlossene Konjunkturpaket. Das 130 Milliarden schwere Paket soll die Wirtschaft ankurbeln und Deutschland aus der Corona-Krise helfen. Was das Konjunkturpaket konkret umfasst, erfahren Sie im Folgenden:
1. Umsatzsteuersenkung
Vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 wird die Umsatzsteuer von 19 % auf 16 % bzw. von 7% auf 5% gesenkt. Diese Maßnahme soll den Verbrauchern zugutekommen und diese dazu anregen, mehr einzukaufen. Das dient der Stärkung des Binnenkonsums, wovon wiederum auch die Unternehmen durch eine Steigerung ihres Umsatzes profitieren.
Hinweis: Welcher Steuersatz Anwendung findet (der „normale“ oder der herabgesetzte Steuersatz), richtet sich danach, wann die konkrete Leistung ausgeführt wurde. Das ist immer dann der Fall, wenn der Leistungsempfänger die Verfügungsmacht über die Leistung erlangt hat.
Beispiel: Ein Kunde bestellt im Juli 2020 ein neues Auto und leistet bei der Bestellung eine Anzahlung. Das Auto wird hingegen erst im Januar 2021 geliefert. In diesem Fall hat er die Verfügungsmacht über das Fahrzeug erst bei der Lieferung erlangt und somit wurde die Leistung im Januar 2021 ausgeführt. Demnach müsste der Kunde nach dem regulären Steuersatz 19 % Mehrwertsteuer zahlen. Daran ändert auch die geleistete Anzahlung nichts.
Bei sonstigen Leistungen, wie Werkleistungen, richtet sich der Zeitpunkt der Ausführung danach, wann die Leistung vollendet wurde.
2. Kinderbonus
Pro Kind erhalten Familien einmalig einen Kinderbonus in Höhe von 300 Euro. Die Auszahlung erfolgt automatisch zusammen mit dem Kindergeld in den Monaten September und Oktober 2020.
Hinweis: Der Kinderbonus muss versteuert werden. Er wird mit dem Kinderfreibetrag im Rahmen der Steuererklärung verrechnet. Eine Anrechnung auf die Grundversorgung findet hingegen nicht statt. Das bedeutet, dass Hartz-IV-Empfänger die Zahlung ohne Abzüge erhalten. Familien mit niedrigen bzw. mittleren Einkommen profitieren somit mehr vom Kinderbonus als Eltern mit höheren Einkommen.
Hinweis: Bei getrenntlebenden Eltern erhält der alleinerziehenden Elternteil den Kinderbonus. Der unterhaltspflichtige Elternteil kann dann die Hälfte des Bonus von seinen Unterhaltszahlungen abziehen, sofern er den Mindestunterhalt bzw. mehr zahlt oder das Kind zur Hälfte betreut.
3. Kaufprämie für E-Autos
Bisher förderte der Bund den Kauf eines Elektrofahrzeugs (Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro) mit einer sog. „Umweltprämie“. Diese Prämie wird nun bis Ende 2021 auf 6.000 Euro erhöht. Dazu kommt eine Kaufprämie der Hersteller in Höhe von 3.000 Euro.
Liegt der Kaufpreis des E-Autos zwischen 40.000 und 65.000 Euro, ist eine Förderung durch den Bund von bis zu 5.000 Euro möglich. Der Kauf eines Plug-In-Hybrides wird mit einer Prämie in Höhe von bis zu 4.500 Euro bezuschusst.
Eine Kaufprämie (5.000 Euro für E-Autos und 3.750 Euro für Hybride) gibt es auch für „junge Gebrauchte“. Dazu darf das Fahrzeug nicht vor dem 05.11.2019 zugelassen worden sein, darf nicht mehr als 15.000 km gelaufen und nicht älter als 12 Monate sein.
Voraussetzung für die Kaufprämie ist zunächst, dass das Auto bereits gekauft und zugelassen wurde. Dann kann die Kaufprämie auf der Webseite des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) beantragt werden.
Zusätzlich dazu investiert der Bund 2,5 Milliarden Euro, um das Ladenetz für Elektrofahrzeuge auszubauen.
4. Überbrückungshilfen für kleine und mittelständige Unternehmen
Unternehmen, die durch die Corona-Krise besonders belastet werden, sollen durch Überbrückungshilfen unterstützt werden. Sind die Umsätze des Betriebes im April und Mai 2020 im Vergleich zum Vorjahr um mindestens 60% Prozent zurückgegangen, gewährt der Bund Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten für Juni bis August. Je nach Umfang des Umsatzrückgangs können so bis zu 80 % der Betriebskosten übernommen werden.
Größere Unternehmen erhalten eine Förderung in Höhe von maximal 150.000 Euro und Kleinstunternehmen (5 – 10 Mitarbeiter) in Höhe von bis zu 15.000 Euro. Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigen erhalten maximal 9.000 Euro.
Nun können auch Rechtsanwälte die Überbrückungshilfe für ihre Mandanten beantragen.
5. „Sozialgarantie 2021“
Die Sozialversicherungsbeiträge sollen bei höchstens 40 % stabilisiert werden. So soll ein Anstieg der Lohnnebenkosten trotz gestiegener Ausgaben in den Sozialversicherungen infolge der Corona-Pandemie verhindert werden. Für darüberhinausgehende Kosten wird der Bund aufkommen.
6. Schutzschirm für Auszubildende
Kleine und mittlere Unternehmen sollen eine Ausbildungsprämie erhalten. Dadurch soll gewährleistet werden, dass bestehende Ausbildungsplätze erhalten, aber auch neue Plätze geschaffen werden können.
Verringert ein Betrieb sein Ausbildungsplatzangebot im Vergleich zu den vergangenen drei Jahren nicht, erhält er für jeden neu abgeschlossenen Ausbildungsvertrag in den Jahren 2020/2021 eine Prämie in Höhe von 2000 Euro. Werden sogar zusätzlich neue Ausbildungsplätze geschaffen, erhält der Betrieb für jeden neuen Ausbildungsplatz 3.000 Euro.
7. Erhöhung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird für zwei Jahre (2020 und 2021) von 1.908 Euro auf 4.008 Euro erhöht.
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