Ab dem 28. April 2020 soll die neue Straßenverkehrsordnung für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen. Die Rechte von Fußgängern und Radfahrern werden gestärkt, für Autofahrer fallen höhere Bußgelder an.
Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer
- Das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen kann nun bis zu 100 Euro kosten. Bei schwereren Verstößen wird es außerdem einen Punkt in Flensburg geben – etwa wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt.
- Ein neues Verkehrsschild verbietet Autos das Überholen von Zweirädern. Ist das Überholen erlaubt, müssen Autofahrer einen Mindestabstand zu Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern halten. Außerorts sind das mindestens 2 Meter, innerorts 1,5 Meter. Außerdem wird ein Grünpfeil beim Rechtsabbiegen nur für Radfahrer eingeführt.
- Kraftfahrzeuge über 3,5 t dürfen innerorts beim Rechtsabbiegen nur noch Schrittgeschwindigkeit, d.h. max 11 km/h fahren.
- In Fahrradzonen, die Kommunen einrichten dürfen, gilt ein Tempolimit von 30 km/h.
Halt- und Parkverbote
- Für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz werden die Geldbußen von 35 auf 55 Euro angehoben.
- Wer unberechtigt auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge parkt, muss mit einem Verwarngeld von 55 Euro rechnen.
- Das Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen oder im Bereich einer scharfen Kurve wird nun mit 35 Euro geahndet.
- Für allgemeine Halt-oder Parkverstöße werden die Bußgelder auf bis zu 25 Euro angehoben.
Geschwindigkeitsverstöße
- Schon bei geringen Geschwindigkeitsverstößen wird von nun an ein Monat Fahrverbot verhängt. Dies gilt innerorts bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h und außerorts ab 26 km/h.
- Inner- wie außerorts wird es bereits ab 16 km/h einen Punkt in Flensburg geben.
Rettungsgasse
- Wer keine Rettungsgasse bildet, wird mit 200 Euro Bußgeld und zwei Punkten in Flensburg bestraft.
- Fahrer, die durch die gebildete Rettungsgasse fahren, können ein Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot bekommen.
Radarwarngeräte
Portable Radarwarner oder die sogenannten Blitzer-Apps dürfen während der Fahrt nicht verwendet werden. Die Geldbuße beträgt 75 Euro, außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg.
+++ Update +++
Nun scheint die gesamte StVO-Novelle aufgrund eines Formfehlers unwirksam zu sein. Informieren Sie sich hier, was das für Sie bedeutet und was es zu beachten gilt, wenn Sie nach Inkrafttreten der Reform einen Bußgeldbescheid erhalten haben:
anwalt.de/rechtstipps/paukenschlag-die-neufassung-der-stvo-ist-offenbar-unwirksam-update_169459.html