Wirbt ein Textil-Einzelhändler mit der Aussage „Dieses Produkt ist besonders umweltfreundlich und/oder sozialverträglich hergestellt worden“ und für den Verbraucher ist unklar, woraus sich diese Umweltfreundlichkeit und/oder die sozialverträgliche Herstellung genau ergeben soll, ist die Werbung irreführend und folglich wettbewerbswidrig,
Urteil LG Köln 05.03.2018; 31 O 379/17.