Beschluss des bayerischen Kabinetts: Cannabis-Verbot auf Volksfesten und Biergärten

Das baye­ri­sche Kabi­nett hat per Beschluss den Kon­sum von Can­na­bis in der Öffent­lich­keit, ins­be­son­dere auf Volks­fes­ten, in Bier­gär­ten und im Eng­li­schen Gar­ten in Mün­chen ver­bo­ten. Ob der Kon­sum in ande­ren öffent­li­chen Berei­chen wie Frei­bä­dern und Frei­zeit­parks gestat­tet sein darf, sol­len die Kom­mune ent­schei­den, so die Gesund­heits­mi­nis­te­rin Judith Ger­lach (CSU).

 

Auch wenn Bay­ern gegen die Lega­li­sie­rung von Can­na­bis war, wurde die Teil-​​Legalisierung von Can­na­bis zum 1. April 2024 bun­des­weit durch­ge­setzt. Zum Schutze der Gesund­heit und der Kin­der– und Jugend­li­che ist der Kon­sum von Can­na­bis auf öffent­li­chen Plät­zen ein­zu­schrän­ken, so Judith Ger­lach. Die bun­des­weite Rege­lung ver­bie­tet den Kon­sum in unmit­tel­ba­rer Nähe von Min­der­jäh­ri­gen. Umset­zen lässt sich dies nur, indem Can­na­bis tags­über nicht auf Volks­fes­ten kon­su­miert wer­den darf, weil sich dort Kin­der und Jugend­li­che auf­hal­ten. Da es hier­für jedoch keine kon­krete Rege­lung gibt, bekla­gen Volks­fest­be­trei­ber die unzu­rei­chende Rege­lung.

 

Das Ver­bot Can­na­bis zu kon­su­mie­ren soll sich an dem gesetz­li­chen Rauch­ver­bot in Innen­räu­men von öffent­li­chen Gebäu­den, Gast­stät­ten und Kul­tur– und Frei­zeit­ein­rich­tun­gen ori­en­tie­ren, aber noch stren­ger gere­gelt sein: Auch in aus­ge­wie­se­nen Rau­cher­räu­men und Rau­cher­be­rei­chen, in Außen­be­rei­chen von Gast­stät­ten und Cafés, aber auch in Bier­gär­ten soll Can­na­bis nicht kon­su­miert wer­den. Es soll sowohl nicht nur ver­brannt wer­den, son­dern auch nicht erhitzt und ver­dampft wer­den. Ziel der baye­ri­schen Regie­rung ist es den Gast­wir­ten in Bay­ern durch genaue Rege­lun­gen Klar­heit zu ver­schaf­fen, denn die bun­des­wei­ten gesetz­li­chen Rege­lun­gen sind nicht umfas­send genug, so Ger­lach.