Umfas­sende Rechts­be­ra­tung für die Nach­lass­re­ge­lung

Das Erbrecht regelt, wer das Ver­mö­gen eines Ver­stor­be­nen erhält. Wenn Sie sich recht­zei­tig mit einem Rechts­an­walt für Erbrecht um Ange­le­gen­hei­ten wie Erb­fall, Tes­ta­ment etc. küm­mern, schafft das eine ein­deu­tige Rege­lung für Ihren Nach­lass. So ent­ste­hen nach Ihrem Able­ben keine Unklar­hei­ten und Strei­tig­kei­ten zwi­schen Ihren Hin­ter­blie­be­nen. Gerade für Unter­neh­mer bekommt das Thema Erbrecht im Alter eine neue Dimen­sion, da es bei der Fir­men­nach­folge darum geht, das Lebens­werk in gute Hände zu geben. Als Exper­ten für zahl­rei­che Fach­ge­biete der Steuer– und Rechts­be­ra­tung bie­ten wir Ihnen auch für das Erbrecht eine umfang­rei­che und zuver­läs­sige Bera­tung an.

Fol­gende The­men decken wir dabei u.a. ab:

  • Erbaus­schla­gung
  • Erb­schein
  • Fest­stel­lung der Erb­masse
  • Sinn­volle und gerechte Rege­lung einer Fir­men­nach­folge
  • Über­schul­dung des Nach­las­ses
  • Ver­jäh­rung von Erb­an­sprü­chen
Kontaktieren Sie uns!

Gewill­kürte Erb­folge

Ein Tes­ta­ment setzt die gesetz­li­che Erb­folge außer Kraft. Doch neben dem Tes­ta­ment als ein­sei­tige Ver­fü­gung gibt es wei­tere Mög­lich­kei­ten, über den Nach­lass oder eine Fir­men­nach­folge zu bestim­men: den Erb­ver­trag und  Ver­mächt­nisse.

Für die Fir­men­nach­folge und Nach­lässe ergibt sich eine Fülle von wei­te­ren Vari­an­ten, die von ver­schie­de­nen Rege­lun­gen abhän­gen: Ehe­gat­te­ner­brecht, Ent­er­bung, gesetz­li­che Erb­folge oder Pflicht­an­teils­an­sprü­che.

Wir unter­stüt­zen Sie als Erbe und Pflicht­teils­be­rech­tig­ten

Lei­der kommt es bei Erb­fäl­len oft zu Strei­tig­kei­ten unter den Erben. Sei es um die Anteils­höhe, bestimmte Dinge aus dem Nach­lass oder Auf­la­gen. Dann ist es wich­tig, einen Ansprech­part­ner zu haben, der die recht­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen klärt. Unser obers­tes Ziel ist immer die güt­li­che Eini­gung. Unser Experte für Erbrecht mit lang­jäh­ri­ger Erfah­rung ver­sucht dabei, mit allen Betei­lig­ten eine Lösung zu fin­den.

Zuver­läs­sige Rechts­be­ra­tung von Ihrem Anwalt für Erbrecht aus Mainz

Für jeden Rechts­an­walt aus unse­rer Kanz­lei ist eine per­sön­li­che Betreu­ung unse­rer Man­dan­ten selbst­ver­ständ­lich. Gerade im Erbrecht ist die­ses Ver­trau­ens­ver­hält­nis die Basis für eine erfolg­rei­che Zusam­men­ar­beit, da es um nicht weni­ger als die Wei­ter­gabe Ihres Lebens­werks geht. Aus die­sem Grund nimmt sich Anwalt Claus Cen­torbi für die Bera­tung rund um Ihre Fra­gen zum Erbrecht beson­ders viel Zeit. Auch außer­halb der übli­chen Büro­zei­ten ist er für Sie erreich­bar. Statt Ihnen vor­ge­fer­tigte Kon­zepte anzu­bie­ten, ent­wi­ckelt unser Experte zusam­men mit Ihnen indi­vi­du­elle Lösun­gen, die genau auf Ihre Wün­sche für Ihren Nach­lass zuge­schnit­ten sind. Dank der pro­fes­sio­nel­len Rege­lung Ihres Erbes kön­nen Sie Ihren Alters­ru­he­stand ent­spannt in dem Wis­sen genie­ßen, dass Ihre Werte und Ihr Ver­mächt­nis in Ihrem Sinne gesi­chert sind.

Unser Rechtsanwalt und Experte für Erbrecht nimmt sich gerne Zeit für Sie

Ver­trauen Sie auf die lang­jäh­rige Erfah­rung von Rechts­an­walt Claus Cen­torbi für die früh­zei­tige Rege­lung Ihres Nach­las­ses oder Ihrer Fir­men­nach­folge. Neh­men Sie ein­fach per E-​​Mail oder Tele­fon Kon­takt zu ihm auf.

Claus Cen­torbi

Geschäfts­füh­rer und Rechts­an­walt
Kon­takt