Bun­des­weite und pro­fes­sio­nelle Hilfe bei Abmah­nun­gen

Sie haben eine Abmah­nung erhal­ten und benö­ti­gen Hilfe? Damit sind Sie nicht allein: Jedes Jahr wer­den Tau­sende Abmah­nun­gen von Abmahn­an­wäl­ten ver­schickt. Erfolg haben davon aller­dings nur wenige. Unsere Anwäl­tin Amanda Hep­pel­mann hat sich dar­auf spe­zia­li­siert, Scha­dens­er­satz­an­sprü­che durch Abmahn­schrei­ben abzu­weh­ren und unsere Man­dan­ten vor hohen Kos­ten zu schüt­zen.

Was tun, wenn Sie die Abmah­nung erhal­ten haben?

Wich­tig ist es, nach Erhalt einer Abmah­nung sofort zu rea­gie­ren, selbst wenn der behaup­tete Ver­stoß gar nicht vor­liegt. Andern­falls dro­hen wei­tere recht­li­che Kon­se­quen­zen wie einst­wei­lige Ver­fü­gun­gen und Gerichts­ver­fah­ren, wel­che mit wei­te­ren Kos­ten ver­bun­den sind.

  • Blei­ben Sie in jedem Fall ruhig – Panik führt oft zu unüber­leg­ten Hand­lun­gen.
  • Kon­tak­tie­ren Sie nicht vor­schnell die geg­ne­ri­sche Kanz­lei – Sie ris­kie­ren, den Rechts­ver­stoß zuzu­ge­ben.
  • Unter­schrei­ben Sie kei­nes­falls unge­prüft die beige­fügte Unter­las­sungs­er­klä­rung – diese ist oft zu weit­ge­hend for­mu­liert und ent­hält ein Schuld­an­er­kennt­nis.
  • Zah­len Sie nicht ein­fach die gefor­derte Summe, da diese oft zu hoch ange­setzt ist.
  • Sie soll­ten die Abmah­nung nicht igno­rie­ren – kon­tak­tie­ren Sie inner­halb der in der Abmah­nung vor­ge­ge­be­nen Frist einen spe­zia­li­sier­ten Anwalt.
Kontaktieren Sie uns!

Indi­vi­du­elle Bera­tung bei Abmah­nun­gen

Wir bie­ten Ihnen eine pro­fes­sio­nelle indi­vi­du­elle Bera­tung mit dem Ziel, die Abmah­nung kom­plett abzu­weh­ren oder die Anwalts­kos­ten und den Scha­dens­er­satz mög­lichst gering zu hal­ten.

Mehr Infor­ma­tio­nen zu den ein­zel­nen mög­li­chen Ver­stö­ßen erhal­ten Sie nach­fol­gend:

Filesharing-​​Abmahnungen wegen ille­ga­len Down­loads oder Strea­ming von Abmahn­kanz­leien wie Wal­dorf From­mer, Fareds, Daniel Sebas­tian etc.

Sie haben eine Abmah­nung erhal­ten von

Wall­dorf From­mer
Daniel Sebas­tian
Fareds Rechts­an­walts­ge­sell­schaft
Yusof Sawari
Nim­rodRechts­an­wälte oder
rka Rechts­an­wälte?

Dann sind Sie einer von vie­len. Unzäh­lige Men­schen in Deutsch­land erhal­ten täg­lich von den oben genann­ten Kanz­leien oder ande­ren Rechts­an­wäl­ten Abmah­nun­gen. Es wird Ihnen in der File­sha­ring Abmah­nung ein Ver­stoß gegen das Urhe­ber­rechts­ge­setz vor­ge­wor­fen. Das heißt, Sie oder eine andere Per­son haben über Ihren Inter­net­zu­gang urhe­ber­recht­lich geschützte Filme, Lie­der oder Spiele getauscht.

Die Rech­te­in­ha­ber (z.B. Film­stu­dios oder Plat­ten­fir­men) beauf­tra­gen dann eine Anwalts­kanz­lei, die diese Ansprü­che über eine Abmah­nung außer­ge­richt­lich durch­setzt.

Nach Erhalt einer Abmah­nung wegen File­sha­ring soll­ten Sie sofort rea­gie­ren

Beauf­tra­gen Sie inner­halb der ange­ge­ben Fris­ten einen spe­zia­li­sier­ten Rechts­an­walt mit der Prü­fung der Abmah­nung.

Kon­tak­tie­ren Sie nicht selbst vor­schnell die geg­ne­ri­sche Kanz­lei und unter­schrei­ben Sie nicht unge­prüft vor­for­mu­lierte Unter­las­sungs­er­klä­run­gen. Geben Sie die Hand­lung nicht zu.

Die der Abmah­nung beige­füg­ten Unter­las­sungs­er­klä­run­gen sind oft zu weit­ge­hend und ent­hal­ten ein Schuld­an­er­kennt­nis. Wenn Sie die Unter­las­sungs­er­klä­rung abge­ben, beschrän­ken Sie sich damit ggf. in Ihren Ver­tei­di­gungs­mög­lich­kei­ten.

Zah­len Sie nicht ein­fach die in der Abmah­nung gefor­der­ten Beträge. Diese sind oft viel zu hoch ange­setzt und unver­hält­nis­mä­ßig. Ver­trauen Sie auch nicht dar­auf, ledig­lich einen klei­nen Betrag von etwa € 100 zu zah­len, um die Sache zu erle­di­gen. Die Kanz­leien wer­ten dies als Aner­kennt­nis und mel­den sich oft kurz vor Ablauf der Ver­jäh­rungs­frist von 3 Jah­ren wie­der bei Ihnen.

Die Rechts­an­wälte von Gräf & Cen­torbi prü­fen Ihre Abmah­nung und kön­nen Ihnen sofort eine erste Ein­schät­zung des Fal­les lie­fern. Gemein­sam mit Ihnen bespre­chen wir die recht­li­che Lage und bewer­ten die mög­li­chen Ver­tei­di­gungs­stra­te­gien. Jeder Fall im File­sha­ring ist abhän­gig von den indi­vi­du­el­len Umstän­den des kon­kre­ten Sach­ver­halts. Wir gehen daher auf Ihren spe­zi­el­len Fall ein und ent­wi­ckeln eine Lösung, die Ihren Bedürf­nis­sen ange­passt ist.

Wir ent­wer­fen für Sie eine auf den Ein­zel­fall abge­stimmte modi­fi­zierte Unter­las­sungs­er­klä­rung und prü­fen, ob die gefor­der­ten Scha­dens­er­satz­an­sprü­che und Rechts­an­walts­kos­ten gerecht­fer­tigt sind und wenn ja, in wel­cher Höhe.

Die Rechts­lage in Deutsch­land zum File­sha­ring ist mitt­ler­weile unüber­sicht­lich und jedes Gericht ver­tritt hier unter­schied­li­che Auf­fas­sun­gen und stellt unter­schied­li­che Vor­aus­set­zung an die Ver­tei­di­gung. Auf­grund unse­rer fach­li­chen Kom­pe­tenz und lang­jäh­ri­ger Erfah­rung im Urhe­ber– und Medi­en­recht ken­nen wir die ver­schie­de­nen Argu­mente der Abmah­ner und die neu­es­ten Ent­schei­dun­gen zum File­sha­ring. Je nach­dem, ob Sie die Rechts­ver­let­zung als Anschluss­in­ha­ber selbst began­gen haben oder ein Drit­ter (Fami­lie, Mit­be­woh­ner, Freunde), die Ver­tei­di­gungs­stra­te­gie muss an Ihren jewei­li­gen Fall ange­passt wer­den.

Kon­tak­tie­ren Sie uns, um ein ers­tes Bera­tungs­ge­spräch mit uns zu ver­ein­ba­ren. Gerne kön­nen Sie uns die Abmah­nung vorab online ein­rei­chen oder per Fax oder E-​​Mail zukom­men las­sen, so dass wir den Fall tele­fo­nisch bespre­chen kön­nen. Natür­lich kön­nen Sie auch einen Ter­min in unse­rer Rechts­an­walts­kanz­lei in Mainz ver­ein­ba­ren, um die Sache vor Ort per­sön­lich mit uns zu bespre­chen.

 

Haben Sie eine wett­be­werbs­recht­li­che Abmah­nung erhal­ten? Fast jeder Unter­neh­mer, Online-​​Shopbetreiber oder Händ­ler hat schon eine Abmah­nung erhal­ten oder kennt zumin­dest jeman­den, der bereits abge­mahnt wurde.

Am bes­ten und wirt­schaft­lich güns­tigs­ten wäre es natür­lich, als Unter­neh­mer oder Web­sei­ten­be­trei­ber der Kon­kur­renz oder Ver­brau­cher­schutz­or­ga­ni­sa­tio­nen kei­nen Grund für Abmah­nun­gen oder Gerichts­ver­fah­ren zu lie­fern.

Lei­der müs­sen Betrei­ber von Web­sei­ten und Online­shops sehr auf­pas­sen, da es unzäh­lige Mög­lich­kei­ten gibt, wegen wett­be­werbs­recht­li­cher Ver­stöße abge­mahnt zu wer­den. Dazu zäh­len zum Bei­spiel:

  • Sie ver­wen­den ein unvoll­stän­di­ges oder feh­ler­haf­tes Impres­sum
  • Ihre Daten­schutz­er­klä­rung erfüllt nicht die gesetz­li­chen Vor­aus­set­zun­gen
  • Sie benut­zen fal­sche Preis­an­ga­ben auf der Web­seite
  • Sie ver­wen­den unzu­läs­sige Klau­seln in Ihren AGBs
  • Sie äußern unzu­läs­sige Wer­be­aus­sa­gen
  • Die Umset­zung von Wider­ruf, But­ton­lö­sung und Hin­weis­pflich­ten auf Ihrer Web­seite ist falsch

Wenn Sie eine Abmah­nung erhal­ten, soll­ten Sie umge­hend rea­gie­ren, auch wenn Sie der Ansicht sind, die Abmah­nung zu Unrecht erhal­ten zu haben.

Die Frage, ob in einem Fall tat­säch­lich ein wett­be­werbs­recht­li­cher Ver­stoß vor­liegt, ist oft sehr kom­plex und hängt von vie­len ver­schie­den Fak­to­ren ab. Unter­schrei­ben Sie auf kei­nen Fall unge­prüft vor­for­mu­lierte Unter­las­sungs­er­klä­run­gen und geben Sie Ver­stöße nicht vor­schnell zu. Die gefor­der­ten Beträge in wett­be­werbs­recht­li­chen Abmah­nun­gen sind oft bewusst nied­rig gehal­ten. Meist wird nur ein Betrag von weni­gen Hun­dert Euro gefor­dert. Genau hierin liegt aber die Gefahr. Der abge­mahnte Unter­neh­mer neigt dazu, den gefor­der­ten Betrag zu bezah­len und die Unter­las­sungs­er­klä­rung abzu­ge­ben. Damit geben Sie jedoch ein Ver­trags­stra­fe­ver­spre­chen ab, wel­ches lebens­lang beste­hen bleibt. Ver­sto­ßen Sie nach Abgabe der Unter­las­sungs­er­klä­rung unbe­ab­sich­tigt erneut gegen die abge­mahnte Hand­lung, dro­hen hohe Ver­trags­stra­fen von meh­re­ren tau­send Euro. Las­sen Sie es also nicht so weit kom­men, son­dern wen­den Sie sich unver­züg­lich an einen im Wett­be­werbs­recht spe­zia­li­sier­ten Rechts­an­walt.

Gerne hel­fen Ihnen die Anwälte von Gräf & Cen­torbi bei der Prü­fung einer wett­be­werbs­recht­li­chen Abmah­nung. Zunächst unter­su­chen wir, ob tat­säch­lich ein Wett­be­werbs­ver­stoß vor­liegt. Anschlie­ßend ent­wer­fen wir ggf. eine auf Ihren Fall zuge­schnit­ten modi­fi­zierte Unter­las­sungs­er­klä­rung. Wei­ter­hin unter­stüt­zen wir Sie bei der rechts­si­che­ren Gestal­tung Ihres Inter­net­auf­tritts oder Ihrer Ange­bote, um wei­tere Ver­stöße in Zukunft aus­zu­schlie­ßen.

Soll­ten Sie zu Unrecht abge­mahnt wor­den sein, besteht im Wett­be­werbs­recht zudem die Mög­lich­keit, gegen den Abmah­ner eine Gegen­ab­mah­nung aus­zu­spre­chen. In die­sem Fall muss der Abmah­nende nicht nur die eige­nen Kos­ten, son­dern auch Ihre Kos­ten, sprich die Kos­ten der Beauf­tra­gung eines Rechts­an­wal­tes, erset­zen.

Mar­ken­recht­li­che Abmah­nun­gen (Sie haben fremde Mar­ken­na­men ver­wen­det oder bei Adwords mit Mar­ken Drit­ter gewor­ben, Unter­neh­mens­kenn­zei­chen etc.)

Wenn Sie eine Abmah­nung im Mar­ken­recht erhal­ten, soll­ten Sie ruhig blei­ben und diese ernst neh­men. Denn gerade im Mar­ken­recht kön­nen Abmah­nun­gen sehr teuer wer­den. Die Streit­werte einer Abmah­nung im Mar­ken­recht lie­gen oft zwi­schen € 25.000 und € 100.000. Umso wich­ti­ger ist es, dass Sie schnell rea­gie­ren und sich fach­kun­di­gen Rat ein­ho­len.

Die Rechts­an­wälte von Gräf & Cen­torbi hel­fen Ihnen, die behaup­tete Mar­ken­ver­let­zung zu prü­fen und bera­ten Sie, wie Sie am bes­ten auf die Abmah­nung rea­gie­ren soll­ten. Auf­grund unse­rer lang­jäh­ri­gen Tätig­keit im gewerb­li­chen Rechts­schutz ken­nen wir die Fines­sen des Mar­ken­rechts und kön­nen beur­tei­len, ob eine Abmah­nung berech­tigt ist.

Zusam­men mit der mar­ken­recht­li­chen Abmah­nung wer­den zumeist eine ganze Reihe Ansprü­che gel­tend gemacht:

  • Unter­las­sungs­an­spruch
  • Besei­ti­gungs­an­spruch
  • Aus­kunfts­an­spruch
  • Scha­dens­er­satz­an­spruch
  • Ver­nich­tungs­an­spruch
  • Kos­ten­er­stat­tungs­an­spruch

Ob die Ansprü­che berech­tigt sind, hängt natür­lich davon ab, ob tat­säch­lich eine Mar­ken­rechts­ver­let­zung vor­liegt. Aber auch wenn die Ansprü­che berech­tigt sind, wer­den oft­mals im Rah­men des Scha­dens­er­satz­an­spru­ches zu hohe Beträge gefor­dert. Mög­lich ist auch, dass sich die Abmah­nung als rechts­miss­bräuch­lich dar­stellt.

Zum all­ge­mei­nen Per­sön­lich­keits­recht gehö­ren u.a. Namens­recht, Recht am eige­nen Wort, Recht auf infor­ma­tio­nelle Selbst­be­stim­mung, Recht auf Ach­tung der Ehre, Recht auf Ver­trau­lich­keit und Inte­gri­tät infor­ma­ti­ons­tech­ni­scher Sys­teme, per­so­nen­be­zo­gene Daten.

Abmah­nun­gen wegen Per­sön­lich­keits­ver­let­zun­gen kön­nen in viel­fäl­ti­ger Form aus­ge­spro­chen wer­den. Gerade durch die ver­mehrte Nut­zung des Inter­nets im pri­va­ten und gewerb­li­chen Bereich sowie der sozia­len Medien kommt es immer häu­fi­ger zu Rechts­ver­let­zun­gen und damit zu Abmah­nun­gen sei­tens der angeb­lich Ver­letz­ten.

Zu den Berei­chen, die unter das Per­sön­lich­keits­recht fal­len, zäh­len unter ande­rem:

  • Schutz der Privat-​​, Geheim– und Intim­sphäre
  • Recht am eige­nen Wort
  • Recht am eige­nen Bild
  • Recht über die Dar­stel­lun­gen der eige­nen Per­son
  • Recht der per­sön­li­chen Ehre
  • Schutz vor Ent­stel­lung und Unter­schie­ben von Äuße­run­gen
  • Schutz vor Imi­ta­tio­nen der Per­sön­lich­keit
  • Recht auf infor­ma­tio­nelle Selbst­be­stim­mung
  • Grund­recht auf Gewähr­leis­tung der Ver­trau­lich­keit und Inte­gri­tät infor­ma­ti­ons­tech­ni­scher Sys­teme
  • Recht am eige­nen Namen
  • Ein­schrän­kung iden­ti­fi­zie­ren­der Bericht­er­stat­tung über Straf­ta­ten
  • Post­mor­ta­les Per­sön­lich­keits­recht
  • Recht auf Reso­zia­li­sie­rung

Nach Auf­fas­sung des BGH steht auch Unter­neh­men in Form eines soge­nann­ten Unter­neh­mens­per­sön­lich­keits­rechts ein Anspruch auf Schutz zu.

Die Anwälte von Gräf & Cen­torbi kön­nen Sie auf­grund ihrer lang­jäh­ri­gen Erfah­rung im gewerb­li­chen Rechts­schutz umfas­send bera­ten.

Wenn Sie eine Abmah­nung wegen Per­sön­lich­keits­rechts­ver­let­zun­gen erhal­ten, soll­ten Sie inner­halb der dort genann­ten Fris­ten einen spe­zia­li­sier­ten Anwalt mit der Prü­fung der Ange­le­gen­heit beauf­tra­gen.

Unter­schrei­ben Sie kei­nes­falls unge­prüft die vor­for­mu­lier­ten Unter­las­sungs­er­klä­run­gen, um keine recht­li­chen und mög­li­cher­weise nicht revi­dier­ba­ren Nach­teile her­bei­zu­füh­ren. Die beige­füg­ten Erklä­run­gen sind oft­mals zu weit­ge­hend oder ent­hal­ten Schuld­an­er­kennt­nisse.

Neh­men Sie nicht selbst Kon­takt zum Abmah­ner auf. Über­las­sen Sie die Prü­fung der Abmah­nung Fach­leu­ten. Wir prü­fen, ob tat­säch­lich eine Ver­let­zung vor­liegt und wie in Ihrem kon­kre­ten Fall die beste Ver­tei­di­gungs­stra­te­gie aus­sieht.

Sollte tat­säch­lich eine Ver­let­zung vor­lie­gen, for­mu­lie­ren wir für Sie eine modi­fi­zierte Unter­las­sungs­er­klä­rung, um die Wie­der­ho­lungs­ge­fahr aus­zu­räu­men.

Schi­cken Sie uns die Abmah­nung ein­fach per Fax oder E-​​Mail zu. Wir prü­fen diese dann und mel­den uns umge­hend bei Ihnen, um die Rechts­lage und die wei­tere Vor­ge­hens­weise zu bespre­chen. Gerne kön­nen Sie auch einen Ter­min in unse­rer Kanz­lei in Mainz aus­ma­chen und die Ange­le­gen­heit mit uns bespre­chen.

Es wur­den Nut­zungs­rechte ver­letzt, Fotos Drit­ter wur­den unbe­fugt benutzt, Ansprü­che auf Scha­dens­er­satz, Aus­kunft und Unter­las­sung.

Im Bereich der Foto-​​, Video– und Bild­nut­zung ist die Gefahr einer Abmah­nung beson­ders groß. Die Band­breite mög­li­cher Ver­let­zungs­hand­lun­gen ist im Inter­net sehr hoch. Sei es wegen der feh­len­den Urhe­ber­nen­nung auf dem Foto, der blo­ßen Nut­zung eines Bil­des oder wegen Per­so­nen, die auf dem Foto abge­bil­det und erkenn­bar sind.

Die Anwälte von Gräf & Cen­torbi hel­fen Ihnen, wenn Sie eine Abmah­nung im Bereich des Foto­rechts erhal­ten haben. Wir haben bereits zahl­rei­che Man­dan­ten bei der Abwehr von Abmah­nun­gen ver­tre­ten. Pro­fi­tie­ren Sie von unse­rer Erfah­rung im gewerb­li­chen Rechts­schutz und las­sen Sie sich von uns umfas­send bera­ten.

Abmah­nung wegen Ver­let­zung des Per­sön­lich­keits– oder Bild­rechts erhal­ten?

Wenn Sie eine Abmah­nung wegen frem­der Per­sön­lich­keits­rechte oder Bild­rechte erhal­ten haben, soll­ten Sie inner­halb der in der Abmah­nung genann­ten Frist einen spe­zia­li­sier­ten Anwalt kon­tak­tie­ren.

Wir prü­fen zunächst, was Ihnen in der Abmah­nung genau vor­ge­wor­fen wird und ob die dort gefor­der­ten Scha­dens­er­satz­an­sprü­che dem Grunde und der Höhe nach gerecht­fer­tigt sind. Oft macht der Abmah­ner voll­kom­men über­höhte Beträge gel­tend.

In der Abmah­nung wer­den meist wei­tere Rechte, wie Beseitigungs-​​, Unterlassungs-​​, Auf­wen­dungs– und Scha­dens­er­satz­an­sprü­che gel­tend gemacht. Wir bera­ten Sie, ob die Ansprü­che begrün­det sind, und hel­fen Ihnen bei der Besei­ti­gung der mög­li­chen Ver­stöße.

Wir raten drin­gend davon ab, die der Abmah­nung beige­fügte Unter­las­sungs­er­klä­rung vor­schnell zu unter­schrei­ben. Oft­mals ist die Unter­las­sungs­er­klä­rung vom Abmah­ner bewusst zu weit gefasst. Mög­lich ist auch, dass Sie mit der Unter­las­sungs­er­klä­rung auto­ma­tisch ein Schuld­an­er­kennt­nis abge­ben und sich zu Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen ver­pflich­ten. Eine Ver­tei­di­gung gegen die Abmah­nung ist dann im Nach­hin­ein meist nicht mehr mög­lich.

Mei­nungs­frei­heit, Pres­se­frei­heit, Rund­funk­frei­heit, Kunst­frei­heit, Film­frei­heit,  Schutz vor Ver­leum­dung und übler Nach­rede, Ehr­ver­let­zun­gen.

Ver­leum­dun­gen und Belei­di­gun­gen, fal­sche Tat­sa­chen­be­haup­tun­gen, Schmäh­kri­tik, unzu­läs­sige Äuße­run­gen und ruf­schä­di­gende Bericht­er­stat­tung in der Presse, den Medien und im Inter­net. Die Band­breite für mög­li­che Ver­let­zun­gen im Äuße­rungs– und Pres­se­recht ist breit.

Die Anwälte von Gräf & Cen­torbi hel­fen Ihnen, sich gegen Abmah­nun­gen und die darin gel­tend gemach­ten Ansprü­che zur Wehr zu set­zen. Die Rechte der angeb­lich Ver­letz­ten sind weit­ge­hend und umfas­sen

  • Unter­las­sung
  • Wider­ruf
  • Scha­dens­er­satz
  • Geldent­schä­di­gung
  • Gegen­dar­stel­lung
  • Aus­kunft über das Aus­maß der Ver­let­zungs­hand­lung
  • Löschung

Wir prü­fen, ob die Abmah­nung berech­tigt ist, zei­gen Ihnen etwaige Ver­tei­di­gungs­stra­te­gien auf und ver­tre­ten Sie außer­ge­richt­lich und gericht­lich.

Wich­tig ist es in jedem Fall, schnell auf die Abmah­nung zu rea­gie­ren und die dort genann­ten Fris­ten nicht ver­strei­chen zu las­sen. Andern­falls ris­kie­ren Sie eine einst­wei­lige Ver­fü­gung des Abmah­ners, was mit wei­te­ren Kos­ten ver­bun­den ist.
Geben Sie auch nicht vor­schnell einen Rechts­ver­stoß zu und unter­schrei­ben Sie nicht unge­prüft Erklä­run­gen gegen­über dem Abmah­ner. Eine erfolg­ver­spre­chende Ver­tei­di­gung ist dann meist nicht mehr mög­lich.

Die neue Datenschutz-​​Grundverordnung ist am 25. Mai 2018 ver­pflich­tend für alle Unter­neh­men in Kraft getre­ten und dient dem Schutz per­sön­li­cher Daten von Kun­den und Mit­ar­bei­tern.

Seit dem 25. Mai 2018 dro­hen Unter­neh­men, wel­che die EU-​​DSGVO nicht rich­tig umset­zen, DSGVO-​​Abmahnungen von Mit­be­wer­bern, Kun­den und Ver­bän­den.

Es ist höchst­rich­ter­lich immer noch unge­klärt, ob ein Daten­schutz­ver­stoß wett­be­werbs­recht­lich über­haupt abge­mahnt wer­den kann. Die ober­ge­richt­li­che Recht­spre­chung geht aber mitt­ler­weile davon aus, dass Kon­kur­ren­ten berech­tigt sind, Abmah­nun­gen wegen Daten­schutz­ver­stö­ßen aus­zu­spre­chen. Seit dem Jahr 2016 steht Ver­bän­den zudem ein eige­nes Kla­ge­recht im Bereich des Daten­schut­zes zu. Wett­be­werbs­recht­li­che Abmah­nun­gen sind damit mög­lich.

Wenn Sie eine Abmah­nung wegen Daten­schutz­ver­let­zun­gen erhal­ten, soll­ten Sie inner­halb der dort genann­ten Fris­ten einen spe­zia­li­sier­ten Anwalt mit der Prü­fung der Ange­le­gen­heit beauf­tra­gen.

Wich­tig: Ver­mei­den Sie es, unge­prüft die vor­for­mu­lier­ten Unter­las­sungs­er­klä­run­gen zu unter­schrei­ben. Hier kön­nen mög­li­cher­weise nicht revi­dier­bare Nach­teile für Sie ent­ste­hen, da die beige­füg­ten Erklä­run­gen oft­mals zu weit­ge­hend sind oder Schuld­an­er­kennt­nisse ent­hal­ten.

Neh­men Sie nicht selbst Kon­takt zum Abmah­ner auf. Über­las­sen Sie die Prü­fung der Abmah­nung Fach­leu­ten. Wir prü­fen, ob tat­säch­lich eine Ver­let­zung vor­liegt und wie im Ihrem kon­kre­ten Fall die beste Ver­tei­di­gungs­stra­te­gie aus­sieht.

Sollte tat­säch­lich eine Ver­let­zung vor­lie­gen, for­mu­lie­ren wir für Sie eine modi­fi­zierte Unter­las­sungs­er­klä­rung, um die Wie­der­ho­lungs­ge­fahr aus­zu­räu­men. Ansons­ten kann der Abmah­ner eine einst­wei­lige Ver­fü­gung vor Gericht gegen Sie erwir­ken.

Abmah­nung zur DSGVO schnell ent­ge­gen­wir­ken

Schi­cken Sie uns Ihre Abmah­nung ein­fach per Fax oder E-​​Mail zu oder rei­chen Sie uns diese online ein. Wir prü­fen die Abmah­nung schnellst­mög­lich und mel­den uns bei Ihnen, um die Rechts­lage und die wei­tere Vor­ge­hens­weise zu bespre­chen. Gerne kön­nen Sie jeder­zeit auch einen Ter­min in unse­rer Kanz­lei in Mainz aus­ma­chen und die Ange­le­gen­heit mit uns per­sön­lich bespre­chen.

Ist Ihr Unter­neh­men und Ihre Web­seite DSGVO-​​konform?

Wir prü­fen für Sie, ob Ihre Web­seite DSGVO-​​konform ist und set­zen alle Anfor­de­run­gen der DSGVO für Sie um. Um Abmah­nun­gen brau­chen Sie sich sodann keine Sor­gen mehr zu machen.

Wir bera­ten Sie im Hin­blick auf Ihr Daten­schutz­kon­zept, um nega­tive Fol­gen zu ver­mei­den. Machen Sie sich selbst ein Bild von unse­ren Leis­tun­gen und infor­mie­ren Sie sich hier über unser Datenschutz-​​Paket. Mit uns set­zen Sie die DSGVO schnell, unkom­pli­ziert und preis­güns­tig um.

Abmah­nung erhal­ten? Wir hel­fen!

Sie haben eine Abmah­nung erhal­ten und brau­chen anwalt­li­chen Rat? Gerne kön­nen Sie uns jeder­zeit kon­tak­tie­ren. Rufen Sie uns an oder sen­den Sie uns Ihre Abmah­nung per E-​​Mail.

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