Rechtsmissbrauch – Wenn es dem Bewerber nur um die Entschädigung geht
Wer sich nur auf eine Stelle bewirbt, um bei einer Absage eine Entschädigung wegen Diskriminierung einzuklagen, hat vor Gericht schlechte Karten. Das zeigt folgendes Urteil des Arbeitsgerichts Bonn: Hat man als Arbeitgeber eine offene Stelle zu besetzen und bewerben sich auf diese Stelle mehrere Interessenten, stellt sich dem Arbeitgeber die Frage, nach welchen Kriterien der…