Betrug bei eBay Kleinanzeigen

eBay Klein­an­zei­gen ist eine bei Käu­fern und Ver­käu­fern sehr beliebte Ver­kaufs­platt­form. Es gibt ein rie­si­ges Ange­bot an gebrauch­ter und neuer Ware. Käu­fer kön­nen hier gute Schnäpp­chen machen und Ver­käu­fer ihre Ware für einen lukra­ti­ven Preis ver­kau­fen. Doch der Online-​​Flohmarkt birgt auch viele Gefah­ren, sowohl auf Ver­käu­fer– als auch auf Käu­fer­seite. Daher ist es unab­ding­bar sich mit den Risi­ken auf eBay und den eige­nen Rech­ten aus­zu­ken­nen.

 

Was sind die häu­figs­ten Betrugs­fälle?

 

  • Ver­käu­fer kas­siert Kauf­preis, lie­fert aber die Ware nicht

Der mit Abstand häu­figste Fall ist der, dass der Käu­fer trotz Bezah­lung ohne Ware dasteht.

Sol­che Fälle haben meist den glei­chen Ablauf. Käu­fer und Ver­käu­fer eini­gen sich über einen bestimm­ten Arti­kel, wor­auf­hin der Käu­fer den Kauf­preis über­weist – bis hier hin gibt der Ver­käu­fer dem Käu­fer durch sei­nen regel­mä­ßi­gen Kon­takt einen ver­trau­ens­vol­len Ein­druck. Nach der Bezah­lung erhält der Käu­fer die bezahlte Ware nicht – der Kon­takt zum Ver­käu­fer bricht ab. Für den Käu­fer ist die­ser nicht mehr erreich­bar.

Die Rechts­lage ist in die­sen Betrugs­fäl­len ein­deu­tig. Durch den wirk­sam abge­schlos­se­nen Kauf­ver­trag ent­ste­hen bei­der­sei­tig Rechte und Pflich­ten. Der Käu­fer kommt durch seine Bezah­lung sei­ner Kauf­preis­zah­lungs­pflicht nach, wor­auf­hin der Ver­käu­fer seine Lie­fer­p­licht erfül­len muss. Kommt er die­ser nicht nach, kann der Käu­fer die­sen Anspruch gericht­lich ein­kla­gen.

 

  • Ver­käu­fer lie­fert min­der­wer­tige oder gefälschte Ware

In ande­ren Fäl­len lie­fert der Ver­käu­fer zwar die gekaufte Ware, jedoch in einer min­der­wer­ti­gen oder sogar gefälsch­ten Form. Diese Fälle sind etwas kom­pli­zier­ter, aber die Rechts­lage ist den­noch ein­deu­tig: Der Käu­fer hat gegen den Ver­käu­fer den Anspruch auf Lie­fe­rung der Ware, auf die sich beide geei­nigt hat­ten. Liegt eine Min­der­wer­tig­keit der Ware oder sogar eine Fäl­schung vor, hat der Ver­käu­fer seine Pflicht, genau die im Kauf­ver­trag ver­ein­barte Ware zu lie­fern, nicht erfüllt. Somit kann der Anspruch vom Käu­fer gericht­lich ein­ge­klagt wer­den.

 

Wie kön­nen Betrugs­an­ge­bote auf­ge­deckt wer­den?

Um sol­chen Betrü­gern zuvor­zu­kom­men und um zu ver­mei­den, die eige­nen Rechte gericht­lich ein­kla­gen zu müs­sen, ist es wich­tig zu wis­sen, wie Betrü­ger erkannt wer­den kön­nen.

Hier­für gibt es einige Punkte, die zu beach­ten sind:

  • Preis­ver­gleich

Vor dem Kauf ist es wich­tig Preise mit ver­gleich­ba­ren Arti­kel auf eBay, aber auch auf wei­te­ren Web­sites zu ver­glei­chen. Anhalts­punkte für einen Betrug kön­nen ein viel zu güns­ti­ger, aber auch ein viel zu teu­rer Preis sein. Ebenso sollte dar­auf geach­tet wer­den, ob (ver­steckte) Hin­weise im Ange­bots­text auf eine min­der­wer­tige Ware deu­ten, z.B. „Bast­ler­ware“.

 

  • Zeu­gen, Quit­tun­gen und Kauf­ver­träge

Wird ver­han­delt, ist es rat­sam nicht alleine zum ange­setz­ten Tref­fen zu gehen. Ein Zeuge kann in einem Streit­fall – vor allem bei teu­ren Pro­duk­ten – den nöti­gen Beweis für die eigene Rechts­po­si­tion gewähr­leis­ten. Ebenso ist es rat­sam eine Quit­tung ein­zu­ho­len und bei teu­ren Waren wie Autos oder Schre­ber­gär­ten ver­trag­li­che Abre­den in einem aus­führ­li­chen Kauf­ver­trag fest­zu­hal­ten.

 

  • Ver­käu­fer prü­fen

Zudem ist es rat­sam, das Pro­fil des Ver­käu­fers zu prü­fen. Betrü­ger las­sen sich durch vor kur­zen erst eröff­nete Accounts erken­nen. Dies kann näm­lich bedeu­ten, dass häu­fig das Pro­fil gewech­selt wird. Ver­kauft jemand viele ähn­li­che Arti­kel, kann es sich hier­bei um Die­bes­gut han­deln.

 

  • Tele­fo­nie­ren

Geht ein Ver­käu­fer auf den Wunsch tele­fo­nisch Kon­takt auf­zu­neh­men nicht ein und besteht auf den Kon­takt per Email, kann dies auch dar­auf hin­deu­ten, dass es sich um einen Betrü­ger han­delt.

 

  • Ver­zicht auf Vor­kasse oder Nach­nahme:

Vor­kasse sollte auf eBay ver­mie­den wer­den, denn im Ernst­fall wird es schwie­rig das Geld zurück zu erhal­ten. Ebenso sind Nach­nah­men ris­kant. Oft fül­len Betrü­ger Pakete mit Stei­nen, was erst nach Paket­an­nahme auf­ge­deckt wird. Dann ist es sehr unwahr­schein­lich, dass das Geld von der Post zurück­er­stat­tet wird. Daher ist es emp­feh­lens­wert, das Paket direkt im Bei­sein des Lie­fe­ran­ten zu öff­nen und dann gege­be­nen­falls abzu­leh­nen.

Die sicherste Vari­ante ist die Zah­lung per Pay­Pal. Der soge­nannte Käu­fer­schutz gewähr­leis­tet, dass bei Nicht­er­halt der Ware, Pay­Pal unter­stüt­zend wirkt. Unter Umstän­den ist es sogar mög­lich, dass Pay­Pal das Gezahlte zurück­er­stat­tet.

Doch hel­fen manch­mal alle Sicher­heits­vor­keh­run­gen nicht, um sich vor Betrü­gern zu schüt­zen. Wie ist vor­zu­ge­hen, wenn eine Ware trotz Bezah­lung nicht gelie­fert wird, eine min­der­wer­tige Ware ver­sandt wird oder ander­wei­tig gegen den abge­schlos­se­nen Ver­trag ver­sto­ßen wird?

 

Bank kon­tak­tie­ren

Wurde Geld über­wie­sen sollte unver­züg­lich die Bank kon­tak­tiert wer­den. Falls dies schnell geschieht und die Über­wei­sung noch nicht auf dem Emp­fän­ger­konto ist, kann die Bank die Über­wei­sung even­tu­ell rück­gän­gig machen.

 

Frist set­zen

Ist der Betrug auf­ge­deckt muss dem Ver­trags­part­ner schrift­lich eine kurze, aber ein­deu­tige Frist zur Ver­trags­er­fül­lung gesetzt wer­den. Dies bewirkt, dass der Ver­trags­part­ner in Ver­zug kommt. Der auf diese Weise doku­men­tierte Ver­zug kann ebenso einen Anspruch auf Erstat­tung der Anwalts­kos­ten begrün­den.

 

Anwalt kon­tak­tie­ren

Nach­dem ein Betrugs­fall auf­ge­deckt wird, sollte ein hier­auf spe­zia­li­sier­ter Anwalt kon­tak­tiert wer­den. Aller­spä­tes­tens jedoch nach erfolg­lo­ser Frist­set­zung.

 


 

Wel­che Ansprü­che kön­nen gel­tend gemacht wer­den?
Wel­che recht­li­chen Mög­lich­kei­ten beste­hen bei einem Betrugs­fall?

  • Rück­tritt

Es ist mög­lich nach erfolgs­los abge­lau­fe­ner Frist­set­zung vom Kauf­ver­trag zurück­zu­tre­ten und gezahlte Beträge über einen Rück­ab­wick­lungs­pro­zess zurück zu ver­lan­gen. Unter bestimm­ten Umstän­den, z.B. bei einer Leis­tungs­ver­wei­ge­rung, kann die Frist­set­zung für die Rück­tritts­er­klä­rung ent­behr­lich sein.

 

  • Nach­er­fül­lung bzw. Nach­lie­fe­rung

Besteht wei­ter­hin ein Inter­esse daran am Ver­trag fest­zu­hal­ten, kann der Ver­käu­fer gericht­lich zur Nach­er­fül­lung bzw. Nach­lie­fe­rung ver­klagt wer­den.

 

  • Scha­dens­er­satz

Ebenso kann ein Scha­dens­er­satz­an­spruch ent­ste­hen. Die­ser kann sich nach Ein­tritt des Ver­zugs des Ver­trags­part­ners die Anwalts­kos­ten umfas­sen, aber auch die Kos­ten für einen Deckungs­kauf. Wurde trotz Frist­set­zung nicht nach­ge­lie­fert oder nach­ge­bes­sert, kann das den Käu­fer berech­ti­gen ander­wei­tig einen gleich­wer­ti­gen Arti­kel zu erwer­ben. Ist die­ses teu­rer, beläuft sich der Scha­dens­er­satz­an­spruch auf den Dif­fe­renz­be­trag. Ob ein Recht zu einem Deckungs­kauf besteht sollte jedoch vor­her anwalt­lich geklärt wer­den.

 

  • Straf­an­zeige

Zudem kann eine Straf­an­zeige erstat­tet wer­den. Ent­we­der direkt oder durch die Unter­stüt­zung eines Anwalts. Die­ser Schritt ist meist not­wen­dig, um die Iden­ti­tät und Anschrift des Ver­trags­part­ners zu ermit­teln.