Betrug bei eBay Kleinanzeigen
eBay Kleinanzeigen ist eine bei Käufern und Verkäufern sehr beliebte Verkaufsplattform. Es gibt ein riesiges Angebot an gebrauchter und neuer Ware. Käufer können hier gute Schnäppchen machen und Verkäufer ihre Ware für einen lukrativen Preis verkaufen. Doch der Online-Flohmarkt birgt auch viele Gefahren, sowohl auf Verkäufer– als auch auf Käuferseite. Daher ist es unabdingbar sich mit den Risiken auf eBay und den eigenen Rechten auszukennen.
Was sind die häufigsten Betrugsfälle?
- Verkäufer kassiert Kaufpreis, liefert aber die Ware nicht
Der mit Abstand häufigste Fall ist der, dass der Käufer trotz Bezahlung ohne Ware dasteht.
Solche Fälle haben meist den gleichen Ablauf. Käufer und Verkäufer einigen sich über einen bestimmten Artikel, woraufhin der Käufer den Kaufpreis überweist – bis hier hin gibt der Verkäufer dem Käufer durch seinen regelmäßigen Kontakt einen vertrauensvollen Eindruck. Nach der Bezahlung erhält der Käufer die bezahlte Ware nicht – der Kontakt zum Verkäufer bricht ab. Für den Käufer ist dieser nicht mehr erreichbar.
Die Rechtslage ist in diesen Betrugsfällen eindeutig. Durch den wirksam abgeschlossenen Kaufvertrag entstehen beiderseitig Rechte und Pflichten. Der Käufer kommt durch seine Bezahlung seiner Kaufpreiszahlungspflicht nach, woraufhin der Verkäufer seine Lieferplicht erfüllen muss. Kommt er dieser nicht nach, kann der Käufer diesen Anspruch gerichtlich einklagen.
- Verkäufer liefert minderwertige oder gefälschte Ware
In anderen Fällen liefert der Verkäufer zwar die gekaufte Ware, jedoch in einer minderwertigen oder sogar gefälschten Form. Diese Fälle sind etwas komplizierter, aber die Rechtslage ist dennoch eindeutig: Der Käufer hat gegen den Verkäufer den Anspruch auf Lieferung der Ware, auf die sich beide geeinigt hatten. Liegt eine Minderwertigkeit der Ware oder sogar eine Fälschung vor, hat der Verkäufer seine Pflicht, genau die im Kaufvertrag vereinbarte Ware zu liefern, nicht erfüllt. Somit kann der Anspruch vom Käufer gerichtlich eingeklagt werden.
Wie können Betrugsangebote aufgedeckt werden?
Um solchen Betrügern zuvorzukommen und um zu vermeiden, die eigenen Rechte gerichtlich einklagen zu müssen, ist es wichtig zu wissen, wie Betrüger erkannt werden können.
Hierfür gibt es einige Punkte, die zu beachten sind:
- Preisvergleich
Vor dem Kauf ist es wichtig Preise mit vergleichbaren Artikel auf eBay, aber auch auf weiteren Websites zu vergleichen. Anhaltspunkte für einen Betrug können ein viel zu günstiger, aber auch ein viel zu teurer Preis sein. Ebenso sollte darauf geachtet werden, ob (versteckte) Hinweise im Angebotstext auf eine minderwertige Ware deuten, z.B. „Bastlerware“.
- Zeugen, Quittungen und Kaufverträge
Wird verhandelt, ist es ratsam nicht alleine zum angesetzten Treffen zu gehen. Ein Zeuge kann in einem Streitfall – vor allem bei teuren Produkten – den nötigen Beweis für die eigene Rechtsposition gewährleisten. Ebenso ist es ratsam eine Quittung einzuholen und bei teuren Waren wie Autos oder Schrebergärten vertragliche Abreden in einem ausführlichen Kaufvertrag festzuhalten.
- Verkäufer prüfen
Zudem ist es ratsam, das Profil des Verkäufers zu prüfen. Betrüger lassen sich durch vor kurzen erst eröffnete Accounts erkennen. Dies kann nämlich bedeuten, dass häufig das Profil gewechselt wird. Verkauft jemand viele ähnliche Artikel, kann es sich hierbei um Diebesgut handeln.
- Telefonieren
Geht ein Verkäufer auf den Wunsch telefonisch Kontakt aufzunehmen nicht ein und besteht auf den Kontakt per Email, kann dies auch darauf hindeuten, dass es sich um einen Betrüger handelt.
- Verzicht auf Vorkasse oder Nachnahme:
Vorkasse sollte auf eBay vermieden werden, denn im Ernstfall wird es schwierig das Geld zurück zu erhalten. Ebenso sind Nachnahmen riskant. Oft füllen Betrüger Pakete mit Steinen, was erst nach Paketannahme aufgedeckt wird. Dann ist es sehr unwahrscheinlich, dass das Geld von der Post zurückerstattet wird. Daher ist es empfehlenswert, das Paket direkt im Beisein des Lieferanten zu öffnen und dann gegebenenfalls abzulehnen.
Die sicherste Variante ist die Zahlung per PayPal. Der sogenannte Käuferschutz gewährleistet, dass bei Nichterhalt der Ware, PayPal unterstützend wirkt. Unter Umständen ist es sogar möglich, dass PayPal das Gezahlte zurückerstattet.
Doch helfen manchmal alle Sicherheitsvorkehrungen nicht, um sich vor Betrügern zu schützen. Wie ist vorzugehen, wenn eine Ware trotz Bezahlung nicht geliefert wird, eine minderwertige Ware versandt wird oder anderweitig gegen den abgeschlossenen Vertrag verstoßen wird?
Bank kontaktieren
Wurde Geld überwiesen sollte unverzüglich die Bank kontaktiert werden. Falls dies schnell geschieht und die Überweisung noch nicht auf dem Empfängerkonto ist, kann die Bank die Überweisung eventuell rückgängig machen.
Frist setzen
Ist der Betrug aufgedeckt muss dem Vertragspartner schriftlich eine kurze, aber eindeutige Frist zur Vertragserfüllung gesetzt werden. Dies bewirkt, dass der Vertragspartner in Verzug kommt. Der auf diese Weise dokumentierte Verzug kann ebenso einen Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten begründen.
Anwalt kontaktieren
Nachdem ein Betrugsfall aufgedeckt wird, sollte ein hierauf spezialisierter Anwalt kontaktiert werden. Allerspätestens jedoch nach erfolgloser Fristsetzung.
Welche Ansprüche können geltend gemacht werden?
Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen bei einem Betrugsfall?
- Rücktritt
Es ist möglich nach erfolgslos abgelaufener Fristsetzung vom Kaufvertrag zurückzutreten und gezahlte Beträge über einen Rückabwicklungsprozess zurück zu verlangen. Unter bestimmten Umständen, z.B. bei einer Leistungsverweigerung, kann die Fristsetzung für die Rücktrittserklärung entbehrlich sein.
- Nacherfüllung bzw. Nachlieferung
Besteht weiterhin ein Interesse daran am Vertrag festzuhalten, kann der Verkäufer gerichtlich zur Nacherfüllung bzw. Nachlieferung verklagt werden.
- Schadensersatz
Ebenso kann ein Schadensersatzanspruch entstehen. Dieser kann sich nach Eintritt des Verzugs des Vertragspartners die Anwaltskosten umfassen, aber auch die Kosten für einen Deckungskauf. Wurde trotz Fristsetzung nicht nachgeliefert oder nachgebessert, kann das den Käufer berechtigen anderweitig einen gleichwertigen Artikel zu erwerben. Ist dieses teurer, beläuft sich der Schadensersatzanspruch auf den Differenzbetrag. Ob ein Recht zu einem Deckungskauf besteht sollte jedoch vorher anwaltlich geklärt werden.
- Strafanzeige
Zudem kann eine Strafanzeige erstattet werden. Entweder direkt oder durch die Unterstützung eines Anwalts. Dieser Schritt ist meist notwendig, um die Identität und Anschrift des Vertragspartners zu ermitteln.