DSGVO Abmahnung

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Die DSGVO-​​Abmahnung

Die Datenschutz-​​Grundverordnung (DSGVO) trat am 25. Mai 2018 in Kraft und regelt die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten durch Unter­neh­men sowie öffent­li­che Stel­len. Eine DSGVO Abmah­nung stützt sich auf das Gesetz gegen den unlau­te­ren Wett­be­werb und erfolgt, wenn sich eine Unter­neh­mung nicht an die in der EU-​​Grundverordnung fest­ge­leg­ten Richt­li­nien hält. Eine der ers­ten gericht­li­chen Ent­schei­dun­gen wurde am 13. Sep­tem­ber 2018 vom LG Würz­burg gefällt, wel­che besagt, dass die feh­lende Daten­schutz­er­klä­rung auf einer Web­site einen Wett­be­werbs­ver­stoß dar­stellt.

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DSGVO-​​Abmahnung erhal­ten – was nun?

Die DSGVO berei­tet vie­len Unter­neh­mern Bauch­schmer­zen und gestal­tet sich in der kon­kre­ten Umset­zung als schwie­rig. Wenn Sie eine DSGVO Abmah­nung erhal­ten haben, soll­ten Sie auf jeden Fall ruhig blei­ben und sofort einen Fach­an­walt mit ent­spre­chen­der Spe­zia­li­sie­rung ein­schal­ten. Unter­schrei­ben Sie keine beige­füg­ten Unter­las­sungs­er­klä­run­gen, da diese oft Nach­teile für Sie ent­hal­ten. Kon­tak­tie­ren Sie auch den Abmah­ner nicht direkt – über­las­sen Sie die Prü­fung sowie die wei­te­ren not­wen­di­gen Schritte den Fach­leu­ten.

DSGVO – Wer kann wen abmah­nen?

Die Datenschutz-​​Grundverordnung (DSGVO) gilt EU-​​weit und ist auf das soge­nannte Gesetz gegen den unlau­te­ren Wett­be­werb (UWG) zurück­zu­füh­ren. Es stellt sich seit dem Inkraft­tre­ten vie­len Unter­neh­mern die Frage: Wer kann abmah­nen, wenn ich gegen die DSGVO Richt­li­nien ver­stoße?
Die Ant­wort lau­tet „quasi jeder“ – näm­lich Kon­kur­ren­ten, Kun­den sowie Ver­brau­cher­schutz­ver­bände.

DSGVO-​​Abmahnung von Unter­neh­men

In Zei­ten der Digi­ta­li­sie­rung ver­fügt die Mehr­zahl der Fir­men über eine eigene Web­site. Die feh­lende bzw. unvoll­stän­dige Daten­schutz­er­klä­rung ist einer der Haupt­gründe, warum Kon­kur­ren­ten eine DSGVO Abmah­nung für Unter­neh­men aus­spre­chen. Betrof­fen sind neben grö­ße­ren Unter­neh­men auch kleine mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men, deren Mit­be­wer­ber wegen DSGVO-​​Verstößen Unter­las­sungs­an­sprü­che gel­tend machen.

DSGVO-​​Abmahnung von Ver­ei­nen

Ver­eine spei­chern per­so­nen­be­zo­gene Infor­ma­tio­nen wie etwa die Adres­sen und Geburts­da­ten ihrer Mit­glie­der. Auch eine Ver­öf­fent­li­chung von Namen auf der Ver­eins­web­site ist denk­bar – ein gutes Bei­spiel bie­ten hier Sport­ver­eine, die nach einem Wett­kampf Rang­lis­ten online zur Ver­fü­gung stel­len. Ent­spricht die Daten­schutz­er­klä­rung dabei nicht den Vor­ga­ben, kann dies eine DSGVO Abmah­nung zur Folge haben.

Höhe von Buß­gel­dern

Ver­stößt ein Unter­neh­men gegen die in der Datenschutz-​​Grundverordnung fest­ge­leg­ten Richt­li­nien, kann dies mit­un­ter zu saf­ti­gen Buß­gel­dern füh­ren. Die Höhe der DSGVO Abmah­nung rich­tet sich nach dem indi­vi­du­el­len Ein­zel­fall – es wer­den unge­fähr zwi­schen zwei und vier Pro­zent des welt­weit erziel­ten Umsat­zes als Strafe ver­hängt.

Kon­sul­tie­ren Sie uns!

Sie haben eine DSGVO Abmah­nung erhal­ten? Dann rei­chen Sie diese noch heute per Fax oder E-​​Mail bei uns ein. Wir prü­fen diese schnellst­mög­lich für Sie und bespre­chen mit Ihnen die Rechts­lage sowie die wei­tere Vor­ge­hens­weise. Zudem bie­ten wir Ihnen eine aus­führ­li­che DSGVO-​​Beratung an, um Ihr Daten­schutz­kon­zept zu opti­mie­ren und zukünf­tige Abmah­nun­gen zu ver­mei­den.

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