Externer Datenschutzbeauftragter
DSGVO Datenschutzbeauftragter
Seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018 müssen alle Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten – sei es digital oder in der „realen Welt“ – gewisse Richtlinien einhalten. Die Umsetzung der DSGVO, welche übrigens unter das Wettbewerbsrecht fällt, gestaltet sich für viele Firmen schwierig, da zahlreiche Stolpersteine den Weg zur DSGVO-Konformität erschweren. Es ergibt deshalb Sinn, einen DSGVO Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Hierbei handelt es sich um eine natürliche oder juristische Person, welche die Einhaltung des Datenschutzes in Unternehmen sowie öffentlichen Stellen gewährleistet und überwacht. Ein Datenschutzbeauftragter nimmt somit eine sehr wichtige Aufgabe wahr und die Bestellung eines solchen ist für viele Firmen sogar Pflicht. Der Beauftragte sollte die entsprechenden Qualifikationen für diese Position mitbringen und kann sowohl betriebsintern, als auch extern ernannt werden.
Was beinhaltet die EU-DSGVO?
Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung gilt seit gut einem halben Jahr für Unternehmen, welche die Verarbeitung von personenbezogenen Daten vornehmen. Zu einer solchen Verarbeitung gehört bereits der E-Mail-Verkehr mit Kunden – wodurch die EU-DSGVO praktisch jede Firma betreffen dürfte. Die in der Grundverordnung festgelegten Richtlinien bereiten vielen Unternehmern Kopfzerbrechen, da sie sehr komplex und vielschichtig sind. Wer sich nicht intensiv mit dem Thema befasst, kann sich schnell im Wirrwarr an Vorschriften verlieren und riskiert eine Abmahnung wegen Nichteinhaltung der DSGVO.
Bestellung eines DSGVO Datenschutzbeauftragten – was es zu beachten gilt
Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erfolgt zwar meist in schriftlicher Form, dies ist jedoch nach der neuen DSGVO nicht mehr zwingend nötig. Die Kontaktdaten der ernannten Person oder Unternehmung müssen in der Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt oder einer Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Gesetzlich erforderlich ist ein Datenschutzbeauftragter für Firmen dann, wenn sich mindestens zehn Personen im Unternehmen regelmäßig mit der Verarbeitung personenbezogener Informationen beschäftigen. Selbstverständlich obliegen auch Firmen, deren Kerngeschäft auf Daten von identifizierbaren Personen beruht, der gesetzlich vorgeschriebenen Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, drohen dem Unternehmen saftige Geldstrafen in Höhe von bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Datenschutzbeauftragter für DSGVO – welches sind seine Funktion und Aufgaben im Unternehmen?
Ein betriebsinterner oder externer Datenschutzbeauftragter im Unternehmen übernimmt wichtige Pflichten, um die korrekte Umsetzung der seit dem 25. Mai 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung zu gewährleisten. Er ist Experte auf dem Gebiet des Umgangs mit Nutzer- oder Kundendaten und agiert als kompetenter Berater für Unternehmensleitung sowie Angestellte.
Zu den Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten gehört unter anderem die ständige Überwachung und Sicherstellung, dass die in der DSGVO festgelegten Richtlinien eingehalten werden. Aber auch die Führung des Verarbeitungsverzeichnisses oder die Prüfung von Verträgen mit externen Datenverarbeitern liegen in seiner Hand. Der Datenschutzbeauftragte nimmt zudem wichtige Funktionen wie die des Ansprechpartners für Behörden, Betroffene oder auch Geschäftsleitung und Mitarbeiter des Unternehmens wahr. Er berät das Unternehmen bei der Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO und ist für die Überwachung der rechtmäßigen Löschung personenbezogener Daten zuständig. Er fungiert als wichtiges Kontrollorgan über sämtliche den Datenschutz betreffende Prozesse und schult sowie informiert Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen. Der Datenschutzbeauftragte wird über betriebsinterne Veränderungen oder neu eingeführte Arbeitsabläufe in Kenntnis gesetzt, damit er diese aus Sicht der DSGVO bewerten und gegebenenfalls anpassen kann.
Benennung eines Datenschutzbeauftragten – wir beraten Ihre Firma rund um das Thema DSGVO
Sie sind als Unternehmer gesetzlich zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet oder möchten dies auf freiwilliger Basis tun, um die DSGVO in Ihrer Firma korrekt umzusetzen?
Dann sind Sie bei uns genau richtig! Die Experten von Gräf & Centorbi fungieren als externe Datenschutzbeauftragte für Ihr Unternehmen und unterstützen Sie dabei, Ihre Firma DSGVO-konform zu präsentieren. Zudem schulen wir auf Wunsch Ihre Mitarbeiter und überwachen regelmäßig die Umsetzung des Datenschutzes in Ihrer Unternehmung. Kontaktieren Sie uns noch heute – wir stehen Ihnen gerne zur Seite.
Kontaktieren Sie uns!
Stellen Sie Ihr Unternehmen DSGVO- und abmahnsicher auf!
Jason Komninos, LL.M.
Rechtsanwalt
06131 – 950090
jason.komninos@gc-kanzlei.de
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