E-Scooter Fahrt nach Cannabiskonsum kann zum Führerscheinentzug führen

Wird Can­na­bis kon­su­miert und anschlie­ßend eine E-​​Scooter Fahrt unter­nom­men, kann dies zum Ent­zug des Füh­rer­scheins füh­ren. Auch bei einer E-​​Scooter Fahrt gilt es das Tren­nungs­ge­bot zu beach­ten, so die Ent­schei­dung des Ver­wal­tungs­ge­richts (VG) Ber­lin. Im Eil­ver­fah­ren urteilt das Gericht, dass der Can­na­bis­kon­sum und die Fahrt auf einem Kraft­fahr­zeug zu tren­nen ist.

Zum Sach­ver­halt

Nach­dem der Antrag­stel­ler Can­na­bis kon­su­miert hatte fuhr er mit einem E-​​Scooter im Stra­ßen­ver­kehr in Schlan­gen­li­nien und sehr nah an par­ken­den Autos ent­lang. Als die Poli­zei hier­auf auf­merk­sam wurde und den Antrags­stel­ler anhielt, sollte eine ent­nom­mene Blut­probe Auf­schluss dar­über geben, ob der Fah­rer unter Dro­gen­kon­sum stand. Die Blut­probe ergab einen THC Wert von 4,4 ng/​ml.

Auf Befra­gung der Poli­zei gab der Antrag­stel­ler zu jeden Tag Can­na­bis zu kon­su­mie­ren und Auto zu fah­ren. Im Nach­hin­ein revi­dierte er seine Aus­sage. Er habe es nicht ernst gemeint.

Die Fahr­er­laub­nis­be­hörde ver­pflich­tete den Antrag­stel­ler dazu inner­halb von drei Mona­ten ein medizinisch-​​psychologisches Gut­ach­ten über die Eig­nung zum Füh­ren eines Kraft­fahr­zeugs vor­zu­le­gen. Man­gels Ein­rei­chung eines Gut­ach­tens oder ander­wei­ti­ger Reak­tion des Antrags­stel­lers, wurde ihm durch die Fahr­er­laub­nis­be­hörde nach Ablauf der gege­be­nen Frist der Füh­rer­schein ent­zo­gen.

Tren­nungs­ge­bot gilt auch für die Fahrt mit dem E-​​Scooter

Der Antrags­stel­ler ging mit einem Eil­an­trag dage­gen vor, der vom VG Ber­lin abge­lehnt wurde. Laut dem VG sei nicht aus­zu­schlie­ßen, dass der Antrags­stel­ler dazu geeig­net ist ein Kraft­fahr­zeug sicher zu füh­ren, da das ange­for­derte medizinisch-​​psychologische Gut­ach­ten nicht wie ange­ord­net ein­ge­reicht wurde.

Das Gut­ach­ten hätte zur Klä­rung beige­tra­gen, ob der Vor­fall mit dem E-​​Scooter ein ein­ma­li­ger Ver­stoß gegen das Tren­nungs­ge­bot war oder mög­li­cher­weise mehre Male dage­gen ver­sto­ßen wurde und dies ebenso in der Zukunft zu erwar­ten ist. Denn auch bei einer Fahrt mit einem E-​​Scooter sei das Tren­nungs­ge­bot zu beach­ten.

Der fest­ge­stellte THC Wert des Antrag­stel­lers von 4,4 ng/​ml sei weit über der Grenze des hin­nehm­ba­ren Can­na­bis­kon­sums von 1,0 ng/​ml. Ab die­sem Wert sei eine Beein­träch­ti­gung der Fahr­si­cher­heit anzu­neh­men. Im vor­lie­gen­den Fall habe auch die Fahr­weise und die Aus­sage über den täg­li­chen Can­na­bis Kon­sum die Annahme einer beein­träch­tig­ten Fahr­si­cher­heit ver­stärkt.

Füh­rer­schein­ent­zug zum Schutz des öffent­li­chen Inter­es­ses

Bei Zwei­feln in Bezug auf die Fahr­eig­nung nach einem Ver­stoß gegen das Tren­nungs­ge­bot ist es unab­ding­bar schnellst­mög­lich gut­ach­ter­lich die Fahr­eig­nung prü­fen zu las­sen. Die hier­für anbe­raumte Frist von drei Mona­ten gilt daher auch als aus­rei­chend.

Ohne Bei­brin­gung eines Gut­ach­tens sei ein Füh­rer­schein­ent­zug die kon­se­quente Folge. Es ist im öffent­li­chen Inter­esse sol­che Kraft­fahr­zeug­fah­rer mit einem Füh­rer­schein­ent­zug aus dem Ver­kehr zu zie­hen, um schwere Personen-​​, als auch Sach­schä­den zu ver­mei­den, die von einem mög­li­cher­weise nicht fahr­tüch­ti­gen Fah­rer aus­ge­hen, so das VG Ber­lin. Der Antrag­stel­ler kann gegen den Beschluss Beschwerde beim Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Berlin-​​Brandenburg ein­le­gen.