Eintragung von „Kaufdas Online“ scheitert aufgrund der Verwechslungsgefahr zu „Kaufland“
Die Eintragung als Unionsmarke erfordert eine Eindeutigkeit. Die visuelle und klangliche Ähnlichkeit der Marke „Kaufdas Online“ zu „Kaufland“ lasse eine Eintragung nicht zu, so die Entscheidung des EuG.
Sachverhalt
Die Anmeldung der Marke „Kaufdas Online“ eines Online Shops für den Vertrieb von Non-Food-Waren wurde vom EU-Markenamt (EUIPO) abgelehnt. Grund hierfür war die Ähnlichkeit zur Marke „Kaufland“. Gegen diese Entscheidung legte der Online Shop Beschwerde beim Gericht der Europäischen Union (EuG) ein – jedoch erfolglos. Die Verwechslungsgefahr sei bei den beiden sehr ähnlichen Markennamen viel zu groß. Vor allem für Spanier und Italiener, die durch den Online-Shop angesprochen seien, sei es ohne Deutschkenntnisse nahezu unmöglich eine Unterscheidung zu „Kaufland“ zu treffen, so die Erklärung das EuG.
Verwechslungsgefahr aufgrund visueller und klanglicher Ähnlichkeit
Durch die unterschiedlich farbigen Buchstaben im Wort „Kaufland“ stehe das Wort in der Marke „Kaufland Online“ im Vordergrund. Beim Vergleich beider Markennamen falle ebenso neben der fast identischen Anzahl an Buchstaben, dieselbe Anfangssilbe „Kauf“ auf. Dies verstärke die visuelle und klangliche Ähnlichkeit, so das EuG.
Die unterschiedliche Bedeutung beider Marken sei irrelevant, da sich dies für nicht Deutschsprachige der EU nicht beurteilen ließe. Das EuG betonte in Ihrer Argumentation, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Marken meist nicht direkt miteinander vergleichen können, sondern sich auf den Markennamen in ihrer Erinnerung berufen müssen. Dies trage zur Verwechslungsgefahr bei. Somit könne die Marke „Kaufdas Online“ nicht als Unionsmarke eingetragen werden.