Gibt es eine Halterhaftung beim E-Scooter?

Sachverhalt:

E-Scooter sind praktisch, schnell und – umstritten. Während sie insbesondere in der jüngeren Altersgruppe auf allgemeine Beliebtheit stoßen, stehen ihnen gerade ältere Menschen kritisch gegenüber. Gründe sind unter anderem, dass sie den öffentlichen Raum blockieren, dass manche Fahrerinnen und Fahrer verbotenerweise auf dem Gehweg unterwegs sind oder das sorglose Parken auf Gehwegen. Zumindest letzteres könnte sich in Zukunft ändern. Wird ein E-Scooter auf dem Gehweg so abgestellt, dass er andere Verkehrsteilnehmer behindert und gefährdet, liegt ein bußgeldbewährter Verstoß gegen das allgemeine Rücksichtnahmegebot vor. Zwar wird vor Erlass des Bußgeldbescheids der Vermieter des Scooters zur Person des Fahrzeugführers angehört, kann er jedoch keine Angaben zur Person machen, erhält er den Halterkostenbescheid. Schließlich seien E-Scooter –Vermieter letztendlich auch Halter eines Kraftfahrzeugs. Es kann angenommen werden, dass zukünftig die Daten der Fahrer bei jeder Fahrt im System des Scooter-Vermieters hinterlegt werden, sodass im Falle eines Bußgeldbescheids der Fahrer ermittelt werden kann. Dies dürfte das sorglose Parken auf den Gehwegen eindämmen.

Amtsgericht Hamburg-Altona, Beschluss vom 23.01.2023 – 327b OWi 1/23