OLG Karlsruhe – Nutzung einer vom Fahrer nicht selbst aktivierten Blitzer App

Nutzung einer Blitzer durch den Beifahrer

Hin­ter­grund

Blitzer-​​Apps“ war­nen durch Audio­si­gnal vor Radar­kon­trol­len. Viele Pend­ler und chro­ni­sche Zuschnell­fah­rer kön­nen sich eine län­gere Fahrt oder eine Fahrt in unbe­kann­ten Gegen­den gar nicht mehr ohne ein sol­ches Früh­warn­sys­tem vor­stel­len. Den­noch ist ihrer Nut­zung wäh­rend der Fahrt nicht erlaubt. Schließ­lich heißt es in der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung, dass der Fahr­zeug­füh­rer ein tech­ni­sches Gerät nicht betrei­ben oder betriebs­be­reit mit­füh­ren darf, das dafür bestimmt ist, Ver­kehrs­über­wa­chungs­maß­nah­men anzu­zei­gen.

Das OLG Karls­ruhe musste nun dar­über ent­schie­den, wie es sich aus­wirkt, wenn nicht der Fah­rer, son­dern ein Bei­fah­rer eine „Blit­zer App“ zur Anzeige von Ver­kehrs­über­wa­chungs­maß­nah­men akti­viert hat. Nach Ansicht des Gerichts stelle dies eine glei­cher­ma­ßen unzu­läs­sige Nut­zung dar, wenn der Bei­fah­rer die App geöff­net habe und der Fah­rer mit der Nut­zung ein­ver­stan­den sei. Dabei müsse der Fah­rer das tech­ni­sche Gerät nicht selbst bedie­nen. Es genüge viel­mehr jedes Han­deln, mit dem sich der Fah­rer die ver­bo­tene Funk­tion zunutze macht. Schließ­lich pro­fi­tiert der Fah­rer durch das Warn­si­gnal der Blitzer-​​App des Bei­fah­rers, in dem er bereits auf das Vor­han­den­sein (oder Nicht­vor­han­den­sein) eines Blit­zers auf­merk­sam wird.

Aus­wir­kun­gen auf die Pra­xis

Es ist nicht ver­wun­der­lich, dass das Gericht die Nut­zung einer „Blitzer-​​App“ auch für Bei­fah­rer ver­bie­tet. Es erscheint sinn­frei, wenn man die Nut­zung einer sol­chen App dem Fah­rer unter­sagt, dem Bei­fah­rer aber gestat­tet. Der Fah­rer wird durch das Signal glei­cher­ma­ßen gewarnt wie der Bei­fah­rer. Abzu­war­ten ist die Reak­tion von ein­zel­nen Navigationsgerät-​​Herstellern, die auch Blit­zer­warn­sys­teme in ihren Gerä­ten ver­bauen.
Wei­ter­hin ist es mög­lich, vor Fahrt­an­tritt die „Blitzer-​​App“ zu öff­nen und sich über die Route mit­samt Blit­zer zu infor­mie­ren.