Teilzahlungsvereinbarung

 Rufen Sie uns an!

Nach­fol­gend haben Sie als Schuldner/​Schuldnerin die Mög­lich­keit, eine Teil­zah­lungs­ver­ein­ba­rung über die von der Gräf & Cen­torbi Rechts­an­walts­ge­sell­schaft mbH im Namen des/​der jewei­li­gen Gläubigers/​in gegen Sie gel­tend gemach­ten For­de­rung abzu­schlie­ßen. Die für den Abschluss der Teil­zah­lungs­ver­ein­ba­rung not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen kön­nen Sie unse­ren Schrei­ben und der Ihnen über­sand­ten For­de­rungs­auf­stel­lung ent­neh­men.

Wir emp­feh­len Ihnen, diese Unter­la­gen für den Abschluss der Teil­zah­lungs­ver­ein­ba­rung vor­zu­hal­ten. Bitte beach­ten Sie, dass Sie die Mög­lich­keit haben, die Höhe der monat­li­chen Raten selbst fest­zu­le­gen. Dabei soll­ten Sie jedoch Ihre wirt­schaft­li­chen Ver­hält­nisse beden­ken.

Nach­dem Sie die erfor­der­li­chen Anga­ben in die vor­ge­ge­be­nen Fel­der über­tra­gen haben, kön­nen Sie die Teil­zah­lungs­ver­ein­ba­rung aus­dru­cken. Diese müs­sen Sie dann unter­schrei­ben und der Gräf & Cen­torbi Rechts­an­walts­ge­sell­schaft zukom­men las­sen. Die Über­sen­dung kann per Post, Fax oder Mail erfol­gen.

Haben Sie Fragen?

Wenn Sie Fra­gen zu Ihrer Teil­zah­lungs­ver­ein­ba­rung haben, bespre­chen wir diese gerne mit Ihnen.

06131 – 950090
info@​gc-​kanzlei.​de

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