Tanktop-Verbot für Männer im Fitnessstudio ist diskriminierend

Ein Fit­ness­stu­dio unter­sagte das Tra­gen von Tanktops für Män­ner, um zu ver­mei­den, dass Body­buil­der im Fit­ness­stu­dio trai­nie­ren. Hier­durch fühlte sich ein Mann dis­kri­mi­niert. Ein sol­ches Ver­bot, das aus­schließ­lich für Män­ner aus­ge­spro­chen wird sei nicht recht­mä­ßig, ent­schied das AG Bad Urach und gab dem Klä­ger recht.

Sach­ver­halt

Ein Fit­ness­stu­dio in Bad Urach hatte das Tra­gen von weit aus­ge­schnit­te­nen ärmel­lo­sen Sports­hirts unter­sagt, um zu ver­mei­den, dass dort Body­buil­der ihr Trai­ning absol­vie­ren. Der Klä­ger, ein dort trai­nie­ren­der Kunde fühlte sich durch diese Rege­lung dis­kri­mi­niert. Das aus­ge­spro­chene Ver­bot war neu­tral for­mu­liert, jedoch wur­den immer nur Män­ner ermahnt, so wie er selbst auch. Er wurde auch ein­mal aus dem Fit­ness­stu­dio ver­wie­sen. Hier­nach beschwerte sich der Klä­ger per E-​​Mail beim Fit­ness­stu­dio und wandte sich zudem an das Sozi­al­mi­nis­te­rium und den Lan­des­be­auf­trag­ten für Gleich­stel­lung. Das Fit­ness­stu­dio hielt jedoch am Ver­bot fest und dem Klä­ger wurde ein Son­der­kün­di­gungs­recht vom Ver­trag ein­ge­räumt. Schließ­lich nahm das Fit­ness­stu­dio das Ver­bot zurück und erlaubte ab dem 1. Mai wie­der das Tra­gen von Tanktops.

AG Bad Urach: Tanktop-​​Verbot begrün­det Dis­kri­mi­nie­rung

Auch wenn der Klä­ger kurz danach nicht mehr Mit­glied des Fit­ness­stu­dios war, klagte er vor dem AG Bad Urach gegen das Fit­ness­stu­dio auf Unter­las­sung von Klei­dungs­vor­schrif­ten. Er klagte einen Scha­dens­er­satz­an­spruch ein, der in Höhe von 1.500 Euro seine erfah­rene Dis­kri­mi­nie­rung kom­pen­sie­ren sollte. Von die­ser Dis­kri­mi­nie­rung war fak­tisch auch das dritte Geschlecht betrof­fen. Die Dis­kri­mi­nie­rung sei auch erheb­lich gewe­sen, da auf­grund der Mono­pol­stel­lung des Fit­ness­stu­dios in Bad Urach keine Mög­lich­keit bestand auf ein ande­res Fit­ness­stu­dio aus­zu­wei­chen. Somit wurde durch das Ver­bot allen männ­li­chen Tanktop Trä­gern der Besuch eines Fit­ness­stu­dios ver­wehrt.

Das Fit­ness­stu­dio begrün­dete das Tanktop-​​Verbot für Män­ner damit, dass sie nur auf diese Weise errei­chen konn­ten, dass Män­ner, die ihre Mus­keln zur Schau stel­len woll­ten, nicht im Fit­ness­stu­dio trai­nie­ren konn­ten. Daher seien Frauen nicht von dem Ver­bot betrof­fen. Frauen wür­den Tanktops nicht tra­gen, um ihre Mus­keln zur Schau zu stel­len, son­dern aus Mode­grün­den.

 

Der Klage wird zum Teil statt­ge­ge­ben

Das AG Bad Urach gab dem Klä­ger zum Teil recht Die Unter­las­sungs­klage hatte auf­grund der bereits been­de­ten Mit­glied­schaft kei­nen Erfolg. Dem gefor­der­ten Scha­dens­er­satz wurde statt­ge­ge­ben, jedoch nicht in der vom Klä­ger begehr­ten Höhe von 1.500 Euro, son­dern nur in Höhe von 250 Euro, denn das Trai­nie­ren im Fit­ness­stu­dio sei ihm wei­ter­hin mög­lich geblie­ben und er wurde nur ein­mal des Fit­ness­stu­dios ver­wie­sen. Ebenso wurde die Scha­dens­er­satz­höhe gerin­ger ein­ge­stuft, weil das Ver­bot zuletzt auf­ge­ho­ben wurde. Das AG ent­schied, dass das Tanktop Ver­bot gegen­über Män­nern eine ver­bo­tene Dis­kri­mi­nie­rung von Män­nern i.S.d. § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG dar­stelle. Die Begrün­dung des Fit­ness­stu­dios, durch das Ver­bot männ­li­che Body­buil­der aus dem Fit­ness­stu­dio fern­hal­ten zu wol­len, sah das Gericht nicht als gerecht­fer­tigt an. Wenn man ver­mei­den wolle, dass Mus­keln zur Schau gestellt wer­den, dann müsse das auch für Frauen gel­ten. Es sei kann Grund ersicht­lich, warum das Ver­bot Tanktops zu tra­gen aus­schließ­lich nur für Män­ner gel­ten soll. Frauen könn­ten ebenso Body­buil­der sein und durch knappe Klei­dung ihre Mus­keln zur Schau stel­len wol­len.