Verbraucherschutz: Sky muss Kündigung erleichtern
Ob Spotify, Netflix, oder Amazon Prime…kostenpflichtige Dauerschuldverhältnisse (d.h. Abonnements) lassen sich auf den entsprechenden Internetseiten kinderleicht abschließen. Möchte man als Betroffener auf der jeweiligen Seite den Vertrag kündigen, ist das weitaus schwieriger. Nicht wenige haben daher aus Trägheit ihre bestehenden Abonnements um ein weiteres Jahr verlängert bzw. automatisch verlängern lassen.
Hiergegen ist der Gesetzgeber vorgegangen. Seit Juli 2022 müssen online-Kündigungsbuttons für Verbraucher leicht auffindbar und gut lesbar sein. Dies ermöglicht es Verbrauchern, ihren Vertrag direkt online beim Anbieter zu kündigen, ohne auf andere Kontaktwege wie E-Mail oder Briefpost zurückgreifen zu müssen.
Im vorliegenden Fall war das bei dem Pay-TV-Anbieter Sky nicht der Fall. Nachdem die Verbraucherzentrale NRW „Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG“ erfolglos abmahnte, erhob sie Klage vor dem Landgericht München I (Urteil vom 16.11.2023 – 12 O 4127/23).
Dieses entschied zugunsten der Verbraucher und verurteilte Sky zur gestalterischen Anpassung der online-Kündigung. Das Gericht bemängelte, dass der Kündigungsbutton von Sky hinter einem anderen Feld („Weitere Links anzeigen“) versteckt gewesen sei. Zudem sei er nicht so gut lesbar wie der Button zum Vertragsschluss gewesen. Sky habe die Schaltfläche zum Vertragsschluss auf der Website blau unterlegt, während die Kündigungsschaltfläche kleiner und grau unterlegt war.
Was folgt daraus für den Kunden und Sky?
Gemäß dem Gesetz können Verträge, bei denen Unternehmen ihre Verpflichtungen nicht gesetzeskonform umsetzen, jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Verbraucherschützer stoßen immer wieder auf Mängel bei der Umsetzung von Kündigungsbuttons durch Unternehmen. Sollte sich Sky weigern, der Verpflichtung nachzukommen, droht ein Bußgeld in Höhe von 250.000 Euro.