Was tun bei Hitze am Arbeitsplatz?

Was tun bei Hitze am Arbeits­platz? stock​.adobe​.com/​M​onika Wis­niew­ska

In vie­len Som­mer­mo­na­ten herr­schen hoch­som­mer­li­che Tem­pe­ra­tu­ren über 30 Grad. Unter die­sen Bedin­gun­gen ist das Arbei­ten äußerst beschwer­lich, Leis­tungs­fä­hig­keit und Kon­zen­tra­tion las­sen nach. Nun stellt sich vie­len Arbeit­neh­mern die Frage, ob sie die Hitze schlicht aus­hal­ten müs­sen, ob der Arbeit­ge­ber Maß­nah­men ergrei­fen muss, um die Tem­pe­ra­tu­ren zu sen­ken, oder ob sie sogar einen Anspruch auf hit­ze­frei haben. Die Ant­wor­ten auf diese Fra­gen erfah­ren Sie hier:

Wel­che Tem­pe­ra­tu­ren sind am Arbeits­platz zuläs­sig?

Nach der Arbeits­stät­ten­ver­ord­nung (ArbStättV) muss am Arbeits­platz eine „gesund­heit­lich zuträgliche Raum­tem­pe­ra­tur“ herr­schen. Danach soll die Tem­pe­ra­tur in den Arbeits­räu­men 26 Grad nicht über­schrei­ten.

Es wird emp­foh­len, dass der Arbeit­ge­ber bereits dann Maß­nah­men zur Tem­pe­ra­tur­sen­kung ergreift, wenn die Tem­pe­ra­tur über 26 Grad steigt. Dies ist jedoch keine Pflicht, vor­aus­ge­setzt, das Büro ist mit geeig­ne­ten „Son­nen­schutz­sys­te­men“, wie Jalou­sien, aus­ge­stat­tet.

Tätig wer­den muss der Arbeit­ge­ber erst ab einer Tem­pe­ra­tur von 30 Grad. Dann muss er Maß­nah­men ergrei­fen, um die Belas­tun­gen der Arbeit­neh­mer zu redu­zie­ren. In sol­chen Fäl­len kann man zum Bei­spiel Wär­me­quel­len wie Kopie­rer aus den Arbeits­räu­men ent­fer­nen, die Beklei­dungs­re­ge­lun­gen lockern oder in den frü­hen Mor­gen­stun­den aus­rei­chend lüf­ten. Als wei­tere Maß­nahme kommt in Betracht, Gleit­zeit­re­ge­lun­gen aus­zu­deh­nen, um die Arbeits­zeit zu ver­la­gern.

Zusätz­lich dazu wird bei einer Tem­pe­ra­tur von mehr als 26 Grad emp­foh­len, den Arbeit­neh­mern Getränke zur Ver­fü­gung zu stel­len. Klet­tert das Ther­mo­me­ter auf über 30 Grad besteht dazu eine Pflicht.

Bei einem Tem­pe­ra­tur­an­stieg auf über 35 Grad, ist das Büro als Arbeits­raum nicht mehr geeig­net.

Haben Arbeit­neh­mer einen Anspruch auf Hit­ze­frei?

Dass bestimmte Räume ab einer Tem­pe­ra­tur von über 35 Grad nicht mehr genutzt wer­den kön­nen, bedeu­tet jedoch nicht, dass Arbeit­neh­mer ein­fach nach Hause gehen dür­fen. Denn einen gesetz­li­chen Anspruch auf Hit­ze­frei gibt es nicht.

In sol­chen Fäl­len ist der Arbeit­ge­ber jedoch ver­pflich­tet, tech­ni­sche Maß­nah­men wie Luft­du­schen oder Ent­wär­mungs­pha­sen zu ermög­li­chen. Das wird jedoch in vie­len Unter­neh­men nicht mög­lich sein. Dann bleibt dem Arbeit­ge­ber nichts ande­res übrig, als seine Arbeit­neh­mer nach Hause zu schi­cken.

Tipps bei Hitze am Arbeits­platz

  • Ganz wich­tig: viel trin­ken! Denn der Kör­per ver­liert bei hohen Tem­pe­ra­tu­ren durch Schwit­zen viel Flüs­sig­keit.
  • Luft­durch­läs­sige und leichte Klei­dung tra­gen.
  • Eine schnelle Abküh­lung für zwi­schen­durch kann durch die Küh­lung der Hand­ge­lenke mit kal­ten Was­ser erreicht wer­den.
  • Nicht jeder ver­trägt Hitze gleich gut. Daher gilt es, auf die Signale des Kör­pers zu ach­ten und bei Unwohl­sein Pau­sen ein­zu­le­gen und kühle Berei­che auf­zu­su­chen.
  • Ver­fügt das Büro über eine Kli­ma­an­lage, gilt es zu beach­ten, dass der Unter­schied zwi­schen Raum– und Außen­tem­pe­ra­tur nicht zu groß sein darf. Sonst dro­hen Kreis­lauf­be­schwer­den.

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