Abmahnung wegen Nutzung von Google Fonts
Zurzeit rollt eine Abmahnwelle auf Webseiten-Betreiber zu. Es geht dabei um die (vermeintliche) datenschutzrechtswidrige Einbindung von Google Fonts auf der eigenen Webseite. Verwiesen wird auf ein Urteil des LG München vom Januar 2022. Vor allem zwei Kanzleien verschicken in diesem Zusammenhang Abmahnschreiben und fordern meist Beträge von 170 Euro: die Kanzlei RAAG (für den Mandanten Wang YU) und die Kanzlei Kilian Lenard (für den Mandanten Herr Martin Ismail IG Datenschutz).
Vieles spricht dafür, dass es die Abmahnanwälte auf das schnelle Geld abgesehen haben. Hierfür gibt es aber natürlich keine Garantie. Wenn auch Sie eine Abmahnung im Zusammenhang mit der Verwendung von Google Fonts erhalten haben, kontaktieren Sie uns!
Zum Hintergrund: Was ist Google Fonts?
Google Fonts ist ein von Google kostenlos bereitgestelltes Werkzeug zur Erweiterung des Schriftartenspektrums für Webseiten. Standardmäßig wird dabei die Schriftart nicht auf den Server des Betreibers der Website heruntergeladen, sondern beim Aufruf der Website unmittelbar von Google bereitgestellt. Hierfür übermittelt der Betreiber der Website die IP-Adresse des Besuchers an Google. Da die IP-Adresse zu den personenbezogenen Daten zählt, ist dies nicht ohne Weiteres zulässig – und wegen der Verfügbarkeit anderer technischer Lösungen nicht erforderlich.
Es ist nämlich auch möglich, die Schriften herunterzuladen und lokal auf dem eigenen Server zu speichern. In diesem Fall werden keine Daten an Google-Server weitergeleitet und Sie sind auf der sicheren Seite.
Urteil des LG München (Az.: 3 O 17493/20)
Das LG München hatte ein Unternehmen dazu verurteilt, dem Kläger 100 Euro immateriellen Schadenersatz zu zahlen, da dieses Google Fonts remote auf ihrer Webseite eingebunden hatte. Die IP-Adresse des Klägers war nachweislich an Google weitergeleitet worden, ohne dass der Kläger sein Einverständnis gegeben hatte. Das LG München sah darin eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte nach § 823 Abs. 1 BGB.
Seither haben Abmahnungen deutlich zugenommen und besagte Abmahnkanzleien nutzen das Urteil, um Schadensersatz zu fordern.
Was tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sie haben eine Abmahnung erhalten und sind unsicher, wie Sie vorgehen sollen? Bleiben Sie ruhig und zahlen Sie nicht voreilig die geforderten Beträge. Wir helfen Ihnen gerne weiter und bieten Ihnen die außergerichtliche Verteidigung gegen eine solche Google Fonts Abmahnung zu einem Pauschalpreis von 100 € zzgl. MwSt. an!
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch und eine erste Einschätzung der Rechtslage telefonisch (06131 – 950090) oder per E-Mail info@gc-kanzlei.de.