Corona-Krise: Was wird aus meinem Sommerurlaub?
Sommer, Sonne, Strand und Meer. Die Vorfreude auf den Sommerurlaub ist bereits groß, doch ist es angesichts der Corona-Pandemie überhaupt möglich, in den Urlaub zu fahren? Und wenn nicht, wie erhält man bereits gezahlte Reisekosten zurück?
Reisewarnung des Auswärtigen Amts
Bis zum 14. Juni 2020 galt eine weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amts (AA) für alle nicht notwendigen, touristischen Reisen. Und auch weiterhin ist der Reise– und Luftverkehr enorm eingeschränkt ist und in vielen Ländern bestehen Quarantänevorschriften und Einreisebeschränkungen.
Diese Reisewarnung wurde ab dem 15. Juni für die Mitgliedsstaaten der EU, für die sog. Schengen-assoziierten Staaten (z.B. Schweiz, Island, Norwegen) und für Großbritannien aufgehoben. Vor Reiseantritt sollten sich die Urlauber anhand der vom AA zur Verfügung gestellten Reisehinweise über bestehende Beschränkungen informieren.
Aufgrund wieder steigender Infektionszahlen in vielen Ländern und Städten hat das Auswärtige Amt erneut Reisewarnungen ausgesprochen. Das gilt beispielsweise für Spanien, Tschechien oder Paris.
Kann ich meinen Urlaub stornieren?
Die kostenlose Stornierung einer gebuchten Reise ist immer dann möglich, wenn am Urlaubsort „außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände“ auftreten, durch die die Reise an sich und die Beförderung der Urlauber beeinträchtigt wird. Als Reisender können Sie also den gebuchten Urlaub stornieren, wenn im Urlaubsort beispielsweise Quarantänemaßnahmen bestehen oder der Rückflug nicht gewährleistet werden kann.
Besteht eine Reisewarnung des AA, kann das Vorliegen solcher außergewöhnlichen und unvermeidbaren Umstände in der Regel angenommen werden.
Wurde die Reisewarnung hingegen bereits aufgehoben, kommt es auf den Einzelfall an. So bestehen in vielen Ländern beispielsweise immer noch Quarantänemaßnahmen oder zumindest erhebliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens.
Kann der Reiseveranstalter die Reise stornieren?
Kann eine Reise aufgrund der Corona-Krise nicht stattfinden, kann auch der Reiseveranstalter den Urlaub stornieren und muss alle bereits geleisteten Zahlungen (egal, ob kompletter Reisepreis oder Anzahlung) zurückzahlen. Ob die Reise stattfinden kann oder nicht, richtet sich dabei vor allem nach den Warnhinweisen des AA.
Bekomme ich mein Geld zurück?
Viele Reiseveranstalter bieten den Reisenden nun statt der Rückzahlung der geleisteten Zahlungen Reisegutscheine an. Dabei wird vielfach auf die sog. Gutscheinlösung Bezug genommen. Allerdings wurde diese Gutscheinlösung für abgesagte Reisen von der EU-Kommission abgelehnt. Wird nun vom Reiseveranstalter ein Gutschein angeboten, muss dieser also nicht angenommen werden! Reisende haben ein Recht auf die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises.
Plant man jedoch, den Urlaub in jedem Fall beim gleichen Reiseveranstalter wahrzunehmen, nur eben zu einem späteren Zeitpunkt, ist die Annahme eines Reisegutscheins eine Option. Dabei sollte man beachten, dass der Gutschein im Falle einer Insolvenz des Reiseunternehmens verfallen würde und damit auch das Geld weg wäre.
Hinweis: Die erwähnten Regelungen zur Stornierung der gebuchten Reisen beziehen sich auf die Stornierung von Pauschalreisen (§ 651 h Abs. 3, 4 BGB). Diese Grundsätze gelten aber grundsätzlich auch bei einer Individualreise. Kann ein Hotel seine Leistung aufgrund der Reisewarnungen oder aufgrund von behördlichen Schließungen nicht erbringen, muss es die vom Urlauber bereits geleisteten Zahlungen zurückgewähren. Bei der direkten Buchung eines Hotels im Ausland findet das nationale Recht des Urlaubsortes Anwendung.
Wie sieht es mit stornierten Flügen aus?
Auch viele geplante und bereits gebuchte Flüge mussten nun gestrichen und storniert werden. Nach der EU-Fluggastrechtverordnung haben die Fluggäste in diesem Fall einen Anspruch auf die komplette Erstattung des gezahlten Flugpreises. Sollten die Airlines stattdessen einen Gutschein anbieten, muss auch dieser nicht angenommen werden.
Hinweis: Die EU-Fluggastrechtverordnung findet Anwendung auf Flüge, die innerhalb der EU starten, oder für Airlines, die ihren Sitz in der EU haben.
Wir beraten Sie gerne!
Ihre Reise wurde storniert, aber der Reiseveranstalter weigert sich, die Reisekosten zu erstatten? Oder besteht das Reiseunternehmen darauf, dass ausschließlich Reisegutscheine ausgestellt werden? Haben Sie einen Sommerurlaub gebucht und sind nun unsicher, ob und wann Sie die Reise stornieren sollen? Melden Sie sich bei uns! Wir beraten Sie gerne rund um das Thema Urlaub und Reisestornierungen während der Corona-Krise.