Österreich – Verschärfung Sanktionen für Raser

Zum 1. Sep­tem­ber ist in Öster­reich ein umfang­rei­ches Maß­nah­men­pa­ket gegen Raser in Kraft getre­ten. Es gel­ten nun här­tere Sank­tio­nen für extreme Geschwin­dig­keits­über­schrei­tun­gen.

Erhö­hung Geld­bu­ßen in Öster­reich

Blitzer
Raser in Öster­reich Foto: stock​.adobe​.com/​Maren Win­ter

Raser in Öster­reich erwar­ten nun höhere Geld­bu­ßen für zu schnel­les Fah­ren. Wer mehr als 30 km/​h zu schnell fährt (inner­orts und außer­orts), muss künf­tig mit einer Geld­buße in Höhe von min­des­tens 150 Euro rech­nen. In beson­ders schwe­ren Fäl­len oder bei Wie­der­ho­lungs­tä­tern ist eine Strafe von bis zu 5.000 Euro mög­lich.

Bei einer Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung von mehr als 40 km/​h inner­orts und 50 km/​h außer­orts steigt die Geld­strafe auf 300 bis 5.000 Euro.

Hin­weis: Die Höhe der jewei­li­gen Geld­strafe ergibt sich nicht wie in Deutsch­land aus einem ein­heit­li­chen Buß­geld­ka­ta­log. Statt­des­sen liegt diese Ent­schei­dung im Ermes­sen der Behörde.

Hin­weis:  Wur­den Sie in in Öster­reich geblitzt, soll­ten Sie die Geld­strafe in jedem Falle bezah­len. Denn die Sank­tion kann bereits ab einem Betrag von 25 Euro auch in Deutsch­land zwangs­weise voll­streckt wer­den.

Füh­rer­schein­ent­zug nun län­ger

Wird die zuläs­sige Höchst­ge­schwin­dig­keit inner­orts um mehr als 40 km/​h bzw. außer­orts um mehr als 50 km/​h über­schrit­ten, wird der Füh­rer­schein künf­tig für die Dauer von min­des­tens einem Monat ent­zo­gen.

Wer wie­der­holt höhere Geschwin­dig­keits­über­schrei­tun­gen begeht, muss den Füh­rer­schein nun für min­des­tens drei Monate abge­ben.

Raser, die inner­orts mehr als 80 km/​h oder außer­orts mehr als 90 km/​h zu schnell fah­ren, wer­den mit einem Füh­rer­schein­ent­zug von sechs Mona­ten und einer Nach­schu­lung sank­tio­niert.

Hin­weis: Für deut­sche Auto­fah­rer wir­ken sich diese Maß­nah­men zum Füh­rer­schein­ent­zug in der Regel nur auf die Fahr­er­laub­nis in Öster­reich aus.

Teil­nahme an uner­laub­ten Stra­ßen­ren­nen

Die Teil­nahme an einem uner­laub­ten Stra­ßen­ren­nen gilt als beson­ders gefähr­li­ches Delikt. Bei Ver­stö­ßen dro­hen der Ent­zug des Füh­rer­scheins für min­des­tens sechs Monate und eine Nach­schu­lung. Wie­der­ho­lungs­tä­ter müs­sen zusätz­lich ein ärzt­li­ches Gut­ach­ten vor­le­gen und an einer ver­kehrs­psy­cho­lo­gi­schen Unter­su­chung teil­neh­men.

Geplante Beschlag­nahme von Fahr­zeu­gen

Ende des Jah­res 2021 wird vor­aus­sicht­lich eine wei­tere Sank­tion ein­ge­führt, um in beson­ders gefähr­li­chen Fäl­len und bei rück­sichts­lo­sen Wie­der­ho­lungs­tä­tern effek­tiv rea­gie­ren zu kön­nen. Dazu sol­len die Fahr­zeuge der Raser in Öster­reich beschlag­nahmt wer­den. Ein sol­cher gefähr­li­cher Fall liegt u.a vor bei

  • beson­ders hoher Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung unter gefähr­li­chen Ver­hält­nis­sen
  • Rasen ohne Füh­rer­schein.

 

Bei Fra­gen kön­nen Sie gerne unse­ren Fach­an­walt für Ver­kehrs­recht Flo­rian Schmitt kon­tak­tie­ren! Ein­fach per E-​​Mail an info@​gc-​kanzlei.​de oder per Tele­fon 06131 /​ 95009 – 0.

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