Parkplatz und Parkhaus – Wer hat hier Vorfahrt?

Park­platz oder Park­haus: Wer hat Vor­fahrt? Foto: Adobe Stock/​ Dan Race

Wer hat auf Park­plät­zen und in Park­häu­sern eigent­lich Vor­fahrt? Gilt hier rechts vor links? Und wie ist die Rechts­lage im Falle eines Unfalls? Das erfah­ren Sie hier:

Vor­fahrt auf dem Park­platz

Sowohl auf öffent­li­chen als auch auf Supermarkt-​​Parkplätzen, die frei zugäng­lich sind, gilt die Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung (StVO). Das bedeu­tet jedoch nicht, dass dort auch zwangs­läu­fig die Vor­fahrts­re­gel rechts vor links Anwen­dung fin­det. Viel­mehr kommt es dar­auf an, ob die Fahr­spu­ren deut­lich als Stra­ßen mar­kiert und erkenn­bar sind.

Besteht der Park­platz hin­ge­gen nur aus einer gro­ßen Flä­che mit Park­buch­ten und die­nen die Fahr­spu­ren ledig­lich der Park­platz­su­che und dem Ran­gie­ren, kön­nen sich Auto­fah­rer nicht auf die Vor­fahrts­re­gel rechts vor links beru­fen. Statt­des­sen müs­sen sie gegen­sei­tig auf­ein­an­der Rück­sicht neh­men und wenn nötig mit Hand­zei­chen ver­stän­di­gen.

Kommt es zu einem Unfall auf einem Park­platz, wird die Haf­tung meist zwi­schen den Betrof­fe­nen auf­ge­teilt.

Unfall im Park­haus – Wer haf­tet?

Bei der Frage nach der Vor­fahrt in einem Park­haus gilt grund­sätz­lich das Glei­che. Nach einer Ent­schei­dung des OLG gilt in einem Park­haus nur dann die Vor­fahrts­re­gel rechts vor links, wenn die Fahr­spu­ren Stra­ßen­cha­rak­ter haben und nicht nur der Park­platz­su­che die­nen. In letz­te­rem Falle gilt statt rechts vor links das Gebot der gegen­sei­ti­gen Rück­sicht­nahme. Kommt es in einem Park­haus zu einem Unfall, wird dann die Haf­tung zwi­schen den Unfall­be­tei­lig­ten geteilt.

OLG Mün­chen, Urteil vom 27.5.2020, Az.: 106767/​19

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