Parkplatz und Parkhaus – Wer hat hier Vorfahrt?
Wer hat auf Parkplätzen und in Parkhäusern eigentlich Vorfahrt? Gilt hier rechts vor links? Und wie ist die Rechtslage im Falle eines Unfalls? Das erfahren Sie hier:
Vorfahrt auf dem Parkplatz
Sowohl auf öffentlichen als auch auf Supermarkt-Parkplätzen, die frei zugänglich sind, gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Das bedeutet jedoch nicht, dass dort auch zwangsläufig die Vorfahrtsregel rechts vor links Anwendung findet. Vielmehr kommt es darauf an, ob die Fahrspuren deutlich als Straßen markiert und erkennbar sind.
Besteht der Parkplatz hingegen nur aus einer großen Fläche mit Parkbuchten und dienen die Fahrspuren lediglich der Parkplatzsuche und dem Rangieren, können sich Autofahrer nicht auf die Vorfahrtsregel rechts vor links berufen. Stattdessen müssen sie gegenseitig aufeinander Rücksicht nehmen und wenn nötig mit Handzeichen verständigen.
Kommt es zu einem Unfall auf einem Parkplatz, wird die Haftung meist zwischen den Betroffenen aufgeteilt.
Unfall im Parkhaus – Wer haftet?
Bei der Frage nach der Vorfahrt in einem Parkhaus gilt grundsätzlich das Gleiche. Nach einer Entscheidung des OLG gilt in einem Parkhaus nur dann die Vorfahrtsregel rechts vor links, wenn die Fahrspuren Straßencharakter haben und nicht nur der Parkplatzsuche dienen. In letzterem Falle gilt statt rechts vor links das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Kommt es in einem Parkhaus zu einem Unfall, wird dann die Haftung zwischen den Unfallbeteiligten geteilt.
OLG München, Urteil vom 27.5.2020, Az.: 10 U 6767/19
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