Radfahren mit Kopfhörern – erlaubt oder verboten?

Fahrradfahrer
Rad­fah­ren mit Kopf­hö­rern. Recht­lich erlaubt? Foto: stock​.adobe​.com/​Jacob Lund

Viele wol­len auch auf dem Fahr­rad nicht dar­auf ver­zich­ten, Musik zu hören oder zu tele­fo­nie­ren. Rad­fah­ren mit Kopf­hö­rern ist im Stra­ßen­ver­kehr daher gang und gäbe. Doch ist das über­haupt erlaubt?

Rad­fah­ren mit Kopf­hö­rern: Alle Ver­kehrs­ge­räu­sche wahr­neh­men kön­nen

Hier gilt wie so oft: Es kommt dar­auf an. Nach der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung muss jeder Ver­kehrs­teil­neh­mer sicher­stel­len, dass wäh­rend der Fahrt weder Sicht noch Gehör beein­träch­tigt wer­den. Vor­aus­set­zung ist dem­nach, dass Fahr­rad­fah­rer trotz Kopf­hö­rern wich­tige Ver­kehrs­ge­räu­sche, wie Auto­hu­pen, klin­gelnde Rad­fah­rer oder Mar­tins­hör­ner unein­ge­schränkt wahr­neh­men kön­nen.

Es ist also erlaubt, wäh­rend dem Rad­fah­ren mit Kopf­hö­rern Musik zu hören, solange diese nicht zu laut ist und das Gehör kei­nen Scha­den nimmt. Wer hin­ge­gen zu laute Musik hört, ris­kiert ein Ver­warn­geld in Höhe von 10 Euro.

Dem­ent­spre­chend ist es auch erlaubt, wäh­rend der Fahrt zu tele­fo­nie­ren. Bedin­gung hier­für ist jedoch auch, dass man die Umge­bungs­ge­räu­sche ohne Pro­bleme wahr­neh­men kann und durch das Tele­fo­nat nicht vom Ver­kehrs­ge­sche­hen abge­lenkt wird.

Handy nicht in der Hand hal­ten

An die­ser Stelle wei­sen wir dar­auf hin, dass man das Handy beim Rad­fah­ren nicht in der Hand hal­ten darf. Im Falle eines Ver­sto­ßes droht ein Buß­geld in Höhe von 55 Euro.

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