Kommt es auf der Autobahn zu einem Unfall, bedarf es schneller Hilfe. Dazu ist eine Rettungsgasse notwendig. Nur mithilfe einer Rettungsgasse kann gewährleistet werden, dass die Rettungskräfte den Unfallort so schnell wie möglich erreichen. Sind bei einem Unfall Menschen verletzt worden, können oft Minuten über Leben oder Tod entscheiden. Aber auch wenn glücklicherweise niemand zu Schaden gekommen ist, kann eine Rettungsgasse dazu beitragen, dass die Unfallstelle schnell geräumt wird und die Autobahn wieder befahren werden kann. Und obwohl eine Rettungsgasse Leben retten kann, sind viele Autofahrer im Ernstfall überfordert und wissen nicht, wie man sie sich richtig verhalten sollen.
Doch wie verhält man sich richtig?
1. Wichtig: Die Rettungsgasse muss bereits dann gebildet werden, wenn der Verkehr ins Stocken gerät. Reagiert man erst, wenn schon Blaulicht zu sehen ist, stehen die Autos bereits zu dicht aneinander, sodass erst aufwendig rangiert werden müsste.
2. Die Rettungsgasse wird zwischen dem linken und den übrigen rechten Fahrstreifen gebildet. Das heißt also, dass die Autos auf der linken Spur so weit wie möglich nach links fahren. Die Fahrzeuge auf dem bzw. den mittleren und dem ganz rechten Fahrstreifen fahren hingegen so weit wie möglich nach rechts.
3. Der Standstreifen darf auch weiterhin nicht befahren werden und muss für Pannenfahrzeuge freigehalten werden.
4. Auch wenn bereits ein Rettungsfahrzeug vorbeigefahren ist, darf nicht auf die eigene Spur zurückgefahren werden. Oft kommen mehrere Einsatzfahrzeuge zeitversetzt am Unfallort an.
Hinweis: Bilden Sie keine Rettungsgasse, obwohl der Verkehr stockt, droht ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro. Dazu kommen zwei Punkte in Flensburg.
Seit Inkrafttreten der StVO-Novelle am 28. April 2020 wurde darüber hinaus ein einmonatiges Fahrverbot verhängt, wenn keine Rettungsgasse gebildet wurde, obwohl der Verkehr bereits stockte. Nun ist die Reform jedoch unwirksam und wird von den Ländern nicht mehr angewendet. Ein Fahrverbot droht damit nicht mehr. Das sollte jedoch niemanden davon abhalten, wenn nötig auch weiterhin eine Rettungsgasse zu bilden.
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