Rettungsgasse als Lebensretter – so verhalten Sie sich richtig
Kommt es auf der Autobahn zu einem Unfall, bedarf es schneller Hilfe. Dazu ist eine Rettungsgasse notwendig. Nur mithilfe einer Rettungsgasse können Rettungskräfte den Unfallort so schnell wie möglich erreichen. Gibt es nach einem Unfall Verletzte, können oft Minuten über Leben oder Tod entscheiden. Doch obwohl eine Rettungsgasse Leben retten kann, sind viele Autofahrer im Ernstfall überfordert und wissen nicht, wie man sie sich richtig verhalten sollen.
Doch wie verhält man sich richtig?
1. Wichtig: Die Rettungsgasse muss bereits dann gebildet werden, wenn der Verkehr ins Stocken gerät. Reagiert man erst, wenn schon Blaulicht zu sehen ist, stehen die Autos bereits zu dicht aneinander, sodass erst aufwendig rangiert werden müsste.
2. Die Rettungsgasse wird zwischen dem linken und den übrigen rechten Fahrstreifen gebildet. Das heißt also, dass die Autos auf der linken Spur so weit wie möglich nach links fahren. Die Fahrzeuge auf dem bzw. den mittleren und dem ganz rechten Fahrstreifen fahren hingegen so weit wie möglich nach rechts.
3. Der Standstreifen darf auch weiterhin nicht befahren werden und muss für Pannenfahrzeuge freigehalten werden.
4. Auch wenn bereits ein Rettungsfahrzeug vorbeigefahren ist, darf nicht auf die eigene Spur zurückgefahren werden. Oft kommen mehrere Einsatzfahrzeuge zeitversetzt am Unfallort an.
Konsequenzen beim Nichtbilden einer Rettungsgasse
Kam man bis 2017 noch glimpflich mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro davon, wenn man die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse missachtete, wurde das Bußgeld ab November 2017 deutlich angehoben:
- nicht gebildete Rettungsgasse: 200 € Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
- mit Behinderung von Einsatzkräften: 240 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
- mit Gefährdung: 280 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
- Sachbeschädigung: 320 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
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