Rettungsgasse als Lebensretter – so verhalten Sie sich richtig

Kommt es auf der Auto­bahn zu einem Unfall, bedarf es schnel­ler Hilfe. Dazu ist eine Ret­tungs­gasse not­wen­dig. Nur mit­hilfe einer Ret­tungs­gasse kön­nen Ret­tungs­kräfte den Unfall­ort so schnell wie mög­lich errei­chen. Gibt es nach einem Unfall Ver­letzte, kön­nen oft Minu­ten über Leben oder Tod ent­schei­den. Doch obwohl eine Ret­tungs­gasse Leben ret­ten kann, sind viele Auto­fah­rer im Ernst­fall über­for­dert und wis­sen nicht, wie man sie sich rich­tig ver­hal­ten sol­len.

Doch wie ver­hält man sich rich­tig?

1. Wich­tig: Die Ret­tungs­gasse muss bereits dann gebil­det wer­den, wenn der Ver­kehr ins Sto­cken gerät. Rea­giert man erst, wenn schon Blau­licht zu sehen ist, ste­hen die Autos bereits zu dicht anein­an­der, sodass erst auf­wen­dig ran­giert wer­den müsste.

2. Die Ret­tungs­gasse wird zwi­schen dem lin­ken und den übri­gen rech­ten Fahr­strei­fen gebil­det. Das heißt also, dass die Autos auf der lin­ken Spur so weit wie mög­lich nach links fah­ren. Die Fahr­zeuge auf dem bzw. den mitt­le­ren und dem ganz rech­ten Fahr­strei­fen fah­ren hin­ge­gen so weit wie mög­lich nach rechts.

3. Der Stand­strei­fen darf auch wei­ter­hin nicht befah­ren wer­den und muss für Pan­nen­fahr­zeuge frei­ge­hal­ten wer­den.

4. Auch wenn bereits ein Ret­tungs­fahr­zeug vor­bei­ge­fah­ren ist, darf nicht auf die eigene Spur zurück­ge­fah­ren wer­den. Oft kom­men meh­rere Ein­satz­fahr­zeuge zeit­ver­setzt am Unfall­ort an.

Kon­se­quen­zen beim Nicht­bil­den einer Ret­tungs­gasse

Kam man bis 2017 noch glimpf­lich mit einem Ver­war­nungs­geld in Höhe von 20 Euro davon, wenn man die Pflicht zur Bil­dung einer Ret­tungs­gasse miss­ach­tete, wurde das Buß­geld ab Novem­ber 2017 deut­lich ange­ho­ben:

  • nicht gebil­dete Ret­tungs­gasse: 200 € Buß­geld, 2 Punkte und 1 Monat Fahr­ver­bot
  • mit Behin­de­rung von Ein­satz­kräf­ten: 240 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahr­ver­bot
  • mit Gefähr­dung: 280 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahr­ver­bot
  • Sach­be­schä­di­gung: 320 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahr­ver­bot

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