Unfall mit Anhänger – wer haftet?
Die Ferienzeit steht an und nicht wenige reisen mit Wohnwagen oder kleinem Anhänger für die Fahrräder in den Urlaub. Vielen Fahrern fehlt jedoch die Übung, mit den neuen Fahrzeugmaßen und dem zusätzlichen Gewicht umzugehen – es kommt zu Unfällen. Und die Frage stellt sich: Wer haftet eigentlich bei einem Unfall mit Anhänger? Die Versicherung des Zugfahrzeugs oder die des Anhängers?
Unfall mit Anhänger – Gesetzgeber schafft Klarheit
Seit letztem Jahr hat hier der Gesetzgeber eine eindeutige Regelung getroffen: Zuständig ist in der Regel die Versicherung der Zugmaschine. Wer mit seinem Fahrzeug einen Anhänger zieht und einen Unfall verursacht, muss sich somit an die Versicherung des Fahrzeugs wenden. Nur in Ausnahmefällen greift noch die Versicherung des Anhängers, und zwar, wenn die „überwiegende Unfallursache beim Anhänger liegt“. Zum Beispiel wenn ein Reifen geplatzt ist.
In den vergangenen Jahren war es oft nicht eindeutig, welche Versicherung bei einem Unfall mit Anhänger haften muss. Nach einem Urteil des BGH mussten sich die Versicherungen die Kosten oft teilen.
Vorteil für Versicherte
Schöner Nebeneffekt: Durch die Neuregelung haben viele Versicherungen die Prämien für Anhänger gesenkt.
Sie haben Fragen zum zu diesem Thema? Dann kontaktieren Sie uns per E-Mail (info@gc-kanzlei.de) oder telefonisch unter der 01631 – 950090. Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft Ihnen gerne weiter.