Weihnachtsgeschenke umtauschen – das sollten Sie wissen
Über Weihnachtsgeschenke freut sich jeder – egal ob Jung oder Alt. Doch nicht selten packt man ein Päckchen aus und es kommt etwas zum Vorschein, das man schon hat, das nicht passt oder das einfach nicht gefällt. In solchen Fällen stellt sich die Frage, was man nun mit dem unliebsamen Präsent anfängt. Kann man es zurückgeben oder umtauschen und was gilt es dabei zu beachten?
Kann man Geschenke im Laden umtauschen?
Zu beachten gilt zunächst, dass man Geschenke, die im Laden gekauft wurden, nicht ohne Weiteres zurückgeben kann. Ist das Produkt in einwandfreiem Zustand, haben Kunden keinen Anspruch auf den Umtausch der Ware. Viele Händler sind aber kulant und bieten trotzdem einen Umtausch an. Hier empfiehlt es sich, sich bereits beim Kauf des Geschenks nach den Konditionen für einen Umtausch zu erkunden. Diese sind oft auf den Quittungen oder auf Aushängen im Geschäft zu finden.
Wer ein Geschenk umtauschen will, sollte dabei in jedem Fall an den Kassenzettel denken. Wichtig ist in der Regel zudem, dass die Ware noch nicht benutzt wurde, originalverpackt ist und das Preisetikett möglichst noch vorhanden ist.
Zu beachten gilt außerdem, dass kein Anspruch auf Auszahlung des Kaufpreises besteht. Vielmehr stellen die Händler oft einen Gutschein in entsprechender Höhe aus.
Das Geschenk ist defekt – was nun?
Etwas anderes gilt, wenn das Geschenk defekt ist. In diesem Fall kann das Produkt innerhalb von zwei Jahren zurückgegeben werden.
Hinweis: Ist das Produkt mangelhaft, hat der Verkäufer zunächst das Recht, die Ware zu reparieren oder ein mangelfreies Ersatzprodukt zu liefern. Gelingt ihm dies nicht, muss er das Produkt umtauschen oder den Kaufpreis erstatten.
Hinweis: Grundsätzlich muss im Falle einer Reklamation vom Käufer bewiesen werden, dass der Mangel bereits beim Kauf des Produktes vorgelegen hat. Von diesem Grundsatz macht das Gesetz jedoch für die ersten sechs Monate nach dem Kauf der Ware eine Ausnahme: In dieser Zeit wird zugunsten des Käufers vermutet, dass das Produkt bereits beim Kauf mangelhaft war.
Was muss ich beachten, wenn das Geschenk online bestellt wurde?
Bei Onlinebestellungen ist die Rückgabe von Geschenken in der Regel kein Problem. Hier besteht ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Das bedeutet, dass der Kunde innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Widerruf erklären kann und den Kaufpreis der Ware zurückbekommt. Das gilt also nicht nur dann, wenn das Geschenk defekt ist, sondern auch, wenn es einfach nicht gefällt. Einige Onlineshops gewähren sogar Umtauschfristen, die über die gesetzlich vorgeschriebenen vierzehn Tage hinausgehen.
Voraussetzung dazu ist jedoch, dass das gekaufte Produkt unverzüglich zurücksendet wird. Zudem müssen die Rücksendekosten grundsätzlich vom Käufer übernommen werden.
Hinweis: Grundsätzlich muss der Widerruf ausdrücklich erklärt werden, zum Beispiel per E-Mail. Die Ware einfach zurückzuschicken reicht demnach in der Regel nicht aus.