Wie Sie Ihr Autohaus vor Betrug und Geldwäsche durch gefälschte Ausweise schützen
Erst kürzlich entschied der Bundesgerichtshof (Az. V ZR 8/19), dass der gutgläubige Käufer eines Autos, das nach einer Probefahrt nicht zurückgebracht wurde, diesen Wagen behalten darf. Das Autohaus hat in einem solchen Fall zwar einen Anspruch auf Schadensersatz gegen denjenigen, der das Auto nach der Probefahrt unterschlagen hat, es ist jedoch fraglich, ob dieser jemals gefunden wird. Damit Sie nicht auch Opfer einer solchen Unterschlagung werden, erfahren Sie hier, wie Sie Ihr Autohaus vor Betrug und Geldwäsche schützen können.
Erhebliche Schäden für das Autohaus durch gefälschte Dokumente
Für Betrüger oder „Geldwäscher“ sind Autohäuser profitable Ziele. Mithilfe gefälschter oder falscher Ausweise erlangen sie schnell und einfach Fahrzeuge, die sie nach einer Probefahrt nicht zurückbringen, oder erwerben Pkws zum Zwecke der Geldwäsche. Nicht nur der finanzielle Schaden ist dabei unerfreulich für das Autohaus. Zudem wird der Versicherer meist versuchen, den Erstattungsbetrag gering zu halten, wenn das Autohaus die Sorgfaltspflichten bei der Dokumentenprüfung der Ausweise nicht erfüllt hat. Außerdem macht sich der Geschädigte unter Umständen strafbar (nach § 257 Strafgesetzbuch wegen Begünstigung), wenn er die ihm vorgelegten Ausweisdokumente als Fälschung erkennt und trotz dessen das Fahrzeug verkauft oder herausgibt. Eine Strafbarkeit kann auch daraus resultieren, dass die aus dem Gelwäschegesetz (GwG) resultierenden Verpflichtungen nicht eingehalten wurden.
Welche Sorgfaltspflichten muss das Autohaus erfüllen?
Demnach ist es wichtig, folgende Sorgfaltspflichten zu erfüllen:
- Identifizierung des Vertragspartners mithilfe eines gültigen amtlichen Ausweisdokumentes (inländischer oder ausländischer, zugelassener Pass; Personalausweis; Ausweis– oder Passersatz)
- Geeignete Prüfung des vorgelegten Ausweises oder hilfsweise eine gleichwertige Überprüfung der Identität mittels eines alternativen Verfahrens
Falsche Ausweisdokumente als solche erkennen
Problematisch wird dabei für viele Autohäuser sein, dass sie nicht in der Dokumentenprüfung ausgebildet wurden und einen gefälschten Ausweis meist nicht erkennen würden. Zudem fehlt es an Möglichkeiten, einen Dritten mit der Identitätsprüfung zu betrauen. Doch mithilfe des folgenden Dreischritts können Kfz-Händler ihre Identifizierungspflicht erfüllen und Fälschungen erkennen.
1. Überprüfung des potentiellen Vertragspartners
Passt sein Verhalten, seine Mimik und Gestik zum entsprechenden Geschäft (zum Beispiel Autokauf)? Dabei können auch dessen Äußeres oder die Kleidung von Belang sein.
2. Gesichtsprofiling
Vergleichen des Gegenübers mit der auf dem Ausweisdokument abgebildeten Person. Zu diesem Abgleich steht kein Prüfgerät zur Verfügung, er muss demnach selbst vorgenommen werden.
Beachten Sie dabei: Es gilt die biometrisch charakteristischen Merkmale des Gesichts (Form des Kopfes, Form und Farbe der Augen, Nase, Falten etc.) des Gegenübers mit dem auf dem Ausweis abzugleichen.
3. Sind Fälschungsmerkmale ersichtlich?
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- Zu überprüfen sind zunächst Form, Farbe und Layout des vorgelegten Ausweises – stimmt dies mit dem äußeren Erscheinungsbild des Kunden überein?
- Ein Abgleich kann mithilfe der Website www.edisontd.net vorgenommen werden.
- Zu beachten gilt, dass dabei nicht auf online verfügbare Apps zur Überprüfung der Ausweisdokumente zurückgegriffen werden darf. Dabei können sensible persönliche Daten von Dritten abgefangen werden, was wiederum zu einem Verfahren gegen den Nutzer einer solchen App führen kann.
- Zur Überprüfung der Echtheit des Ausweises können Sie technische Hilfsmittel in Anspruch nehmen. Dazu gehören Ausweisprüfgeräte (zu empfehlen sind dabei die Geräte der Bundesdruckerei, die als Vollversion oder mobile Form erhältlich sind) oder UV-Lampen, die fluoreszierende Leuchtstreifen auf dem Ausweis sichtbar machen. Diese Streifen können Sie online mithilfe der Darstellungen auf www.edisontd.net auf deren Echtheit überprüfen.
- Auch ohne technische Unterstützung können Sie Fälschungen unter Umständen durch bloße Sichtprüfung erkennen. Zu achten ist beispielsweise darauf, ob
- auf dem Ausweis Schreibfehler zu finden sind,
- die Ausweisnummer im maschinenlesbaren Bereich auf der Rückseite des Ausweises mit einer zusätzlichen Prüfnummer am Schluss wiederholt wird,
- auf dem Ausweis Hologramme zu erkennen sind, die durch Bewegen des Passes sichtbar werden.
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