§ Arbeitsrecht
§ Arbeitsrecht
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
Kompetente Rechtsberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Der Arbeitsplatz ist einer der zentralen Orte unseres Alltags. Unstimmigkeiten und Konflikte im beruflichen Umfeld können daher schnell zu einer Belastung über das Arbeitsleben hinaus werden. Das Arbeitsrecht ist ein zentraler Bereich aller Fachgebiete der Steuer- und Rechtsberatung bei Gräf & Centorbi. Unser Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Herr Claus Centorbi, kennt die Rechte und Pflichten innerhalb eines Anstellungsverhältnisses genau. Bei Unstimmigkeiten ist er gerne Berater oder Vermittler.
Unser Rechtsanwalt für Arbeitsrecht ist dabei sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer kompetenter Ansprechpartner – und das nicht nur in Konfliktsituationen. Auch im beruflichen Alltag ist die Hilfe durch einen Anwalt regelmäßig sinnvoll, etwa wenn es um die Gestaltung eines Arbeitsvertrages oder die Regelung von Arbeitszeiten geht. Für eine umfassende Beratung zu allen Fragen rund um das Arbeitsrecht steht Ihnen Claus Centorbi mit seiner langjährigen Erfahrung jederzeit zur Verfügung.
Ihr erfahrener Rechtsanwalt für zuverlässige Beratung im Arbeitsrecht aus Mainz
Unser Anwalt für Arbeitsrecht, Herr Claus Centorbi, zeichnet sich nicht nur durch umfassendes juristisches Fachwissen im Arbeitsrecht und jahrelange Erfahrung aus, sondern auch durch die sehr persönliche Betreuung unserer Mandanten. Er nimmt sich Zeit, um Sie und Ihren Fall genau kennenzulernen und berät Sie individuell und zuverlässig. Alle Fragen erklärt er Ihnen gerne umfassend, sodass Sie jederzeit detailliert informiert sind.
Zögern Sie nicht, sich mit Ihren Belangen an unseren Rechtsanwalt für das Arbeitsrecht aus Mainz zu wenden – egal ob Sie in Wiesbaden, Berlin oder Hamburg arbeiten. Unser Experte ist Ihr Ansprechpartner für alle arbeitsrechtlichen Bereiche, sowohl für das Individualarbeitsrecht als auch für das kollektive Arbeitsrecht. Nehmen Sie einfach Kontakt zu unserer Kanzlei auf und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin.
Das Individualarbeitsrecht für einzelne Personen
Das Individualarbeitsrecht umfasst die gesetzlichen Regelungen innerhalb der Rechtsbeziehung zwischen einzelnen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Wie Sie diese Beziehung gestalten und an welchen Stellen Fragen entstehen können, erklärt Ihnen Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Mainz.
Kollektives Arbeitsrecht für Gewerkschaften und Verbände
Das kollektive Arbeitsrecht bezieht sich auf die Regelungen zwischen den Interessenvertretern der Arbeitnehmer (Gewerkschaften, Betriebsräte) und den Arbeitgebern sowie Arbeitgeberverbänden. Diese Regelungen gestalten maßgeblich Ihren Arbeitsvertrag, den unser Rechtsanwalt für Arbeitsrecht sorgsam für Sie überprüft. So können Sie sicher sein, rechtlichen Stolperfallen auszuweichen.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einem juristischen Boot
Wenn unser Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Arbeitsverträge gestaltet, prüft er, welche gesetzlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen Sie beachten müssen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterliegen gleichermaßen den gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeitsrecht und dem kollektiven Arbeitsrecht. Dieser Fakt schränkt in manchen Fällen die individuelle Vertragsfreiheit der Parteien ein.
Kündigung & Kündigungsgründe
Neben der Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen vertreten wir Sie auch im Fall einer Beendigung, Kündigung oder Aufhebung des Arbeitsverhältnisses.
Die Kündigungsgründe reichen von der betriebsbedingten über eine personenbedingte bis zu einer verhaltensbedingten Kündigung mit den jeweiligen Anforderungen und Kündigungsfristen. Eine fristlose Kündigung, bedarf keiner vorhergehenden Abmahnung, sondern stützt sich in der Regel auf ein gravierendes Fehlverhalten des Arbeitnehmers.
Müssen Sie als Arbeitgeber einem Arbeitnehmer kündigen oder ist Ihnen als Arbeitnehmer gekündigt worden, kann zunächst im Rahmen außergerichtlicher Verhandlungen geprüft werden, ob der Gang zum Arbeitsgericht und die Erhebung einer z.B. Kündigungsschutzklage entbehrlich ist. Nicht selten gibt der Aufhebungsvertrag den Parteien die Möglichkeit, unter Berücksichtigung eines angemessenen Interessenausgleichs, eine für beide Parteien eine tragbare Lösung zu finden.
Ihr Ansprechpartner auch für Krisen: Unser Anwalt für alle Fälle im Arbeitsrecht
Oft befassen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer erst mit dem Arbeitsrecht, wenn ein Konflikt nicht mehr zu vermeiden ist. Unser Anwalt für Arbeitsrecht, Herr Claus Centorbi, ist auch in Krisensituationen der kompetente Partner an Ihrer Seite und berät Sie umfassend und zuverlässig. Dabei tritt er auch als Vermittler auf, damit bereits bestehende Konflikte nicht weiter eskalieren. Insbesondere in Fällen wie einer Kündigung kann unser Anwalt für das Arbeitsrecht so oft langwierige Streitigkeiten vermeiden und für beide Seiten ein zufriedenstellendes Ergebnis erzielen.
Nehmen Sie noch heute Kontakt zu Ihrem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht auf
Rechtsanwalt Claus Centorbi und sein Team helfen Ihnen gerne bei Ihren Anliegen rund um das Arbeitsrecht. Nehmen Sie jederzeit per Telefon unter 06131 – 950090 oder per E-Mail unter claus.centorbi@gc-kanzlei.de Kontakt auf.
Claus Centorbi
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
Telefon: 06131 – 950090
E-Mail: claus.centorbi@gc-kanzlei.de
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