§ Gesellschaftsrecht
§ Gesellschaftsrecht
Zuverlässige Rechtsberatung von Ihrem Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht regelt die Rechtsbeziehungen eines Unternehmens im Innen- und Außenverhältnis. Da diesem Bereich bei einer unternehmerischen Tätigkeit sehr viel Bedeutung zukommt, sollte ein zuverlässiger Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht neben der nötigen Fachexpertise viel Erfahrung mitbringen. Mit einem Rechtsanwalt aus unserer Kanzlei in Mainz haben Sie daher den richtigen Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Gesellschaftsrecht. Von der Unternehmensgründung bis zur Umwandlung in eine andere Gesellschaftsform oder auch beim Ausscheiden eines Gesellschafters stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Seite und bieten Ihnen neben einer kompetenten Rechtsberatung sämtliche steuerrechtliche Dienstleistungen, die Ihr Unternehmen benötigt. Von der Finanz- und Lohnbuchhaltung bis zur Gestaltung von Gesellschaftsverträgen können Sie sich so auf eine umfassende Beratung in allen steuerlichen und rechtlichen Aspekten verlassen.
Unsere Experten beraten Sie u.a. bei folgenden Themen:
- Fragen zur Unternehmensgründung
- Haftungsfragen
- Fragen zur idealen Rechtsform des Unternehmens
Individuelle Beratung im Gesellschaftsrecht
Mit einem Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht aus unserer Rechtsanwaltskanzlei in Mainz haben Sie in jeder Lage einen starken Partner an Ihrer Seite. Bei uns bekommen Sie keine vorgefertigten Musterlösungen, sondern eine persönliche Beratung, in der wir Ihre Fragen gerne ausführlich beantworten. Für Ihre Belange im Bereich Gesellschaftsrecht erarbeiten wir dann gemeinsam mit Ihnen ein Konzept, das individuell auf Sie und Ihr Unternehmen zugeschnitten ist. Wir beraten Sie zu Themen wie der Satzung Ihres Unternehmens oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Reduzierung der persönlichen Haftungsrisiken
Für die umfassende Beratung der Unternehmen und Beteiligten greifen wir bei jedem Mandat auf das Know-how unseres gesamten Anwalts- und Steuerberater-Teams zurück. So beraten wir sowohl Gesellschafter, Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder als auch Aufsichtsratsmitglieder hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten im Unternehmen. Zudem entwickelt unsere Kanzlei für Sie kurz- und langfristige Strategien, die Ihre persönlichen Haftungsrisiken reduzieren. Unser Beratungsspektrum umfasst folgende Rechtsformen:
Aktiengesellschaft (AG)
Beratung mit Know-how für Vorstände und Aufsichtsräte
Die Aktiengesellschaft (AG) als Rechtsform für Unternehmen erfreut sich in Deutschland steigender Beliebtheit. Dennoch ist das Aktienrecht weiterhin ein Spezialgebiet, das von den beratenden Rechtsanwälten ein fundiertes gesellschaftsrechtliches, wirtschaftliches und steuerliches Know-how voraussetzt. Die Kanzlei Gräf & Centorbi begleitet Vorstände und Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften mit erfahrenen Anwälten und Steuerberatern in allen Fragen des Gesellschafts- und Steuerrechts.
Unser Leistungskatalog für Aktiengesellschaften umfasst u.a.:
- Gründung und Auflösung einer Aktiengesellschaft
- Beratung von Vorständen und Aufsichtsräten (Rechte, Pflichten, Haftung)
- Vorbereitung und Begleitung von Hauptversammlungen
- Abwehr oder Initiierung von Aktionärsklagen
- Steueroptimierte Vertragsgestaltung
- Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschluss und Bilanz
Juristischen Rat schon vor der AG-Gründung einholen
Die Rechtsanwaltskanzlei Gräf & Centorbi berät Sie bezüglich der Möglichkeiten und Risiken einer Aktiengesellschaft. Der Gesellschaftsvertrag einer AG orientiert sich sehr stark an den Formulierungen des Aktiengesetzes (AktG) – und Abweichungen hiervon sind kaum zulässig. Daher ist es ratsam, sich schon im Vorfeld einer AG-Gründung juristischen Rat einzuholen. Unsere Anwälte informieren Sie als Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrates über Ihre Rechte und Pflichten – und stehen Ihnen auch in Haftungsfragen beratend zur Seite. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei einem Gesellschafterwechsel und – wenn nötig – bei der Liquidierung der Aktiengesellschaft.
Erfolgreiche Rechtsberatung für Unternehmen
Die Kanzlei Gräf & Centorbi ist seit Jahren erfolgreich auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts tätig. Mit ihrem juristischen Know-how legten unsere Anwälte den Grundstein für viele Unternehmen – und trugen durch vertrauensvolle und verlässliche Rechtsberatung zum Erfolg dieser bei. Nutzen Sie diese Kompetenz auch für die Realisierung Ihrer Unternehmensziele und kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Sie.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Auf das Gesellschaftsrecht spezialisierte Rechtsanwälte
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz GbR oder auch BGB Gesellschaft genannt) ist die einfachste Form einer Personengesellschaft, denn für diese Gesellschaft gibt es nur wenige zwingende gesetzliche Vorgaben. Auch ist der GbR-Vertrag nicht an eine bestimmte Form gebunden. Genau in dieser Flexibilität besteht einerseits der Reiz, andererseits aber auch das Risiko bei einer GbR-Gründung. Gerade deshalb ist es wichtig, dass Sie die Gründung der Gesellschaft in die Hände von Rechtsanwälten legen, die auf das Gesellschaftsrecht spezialisiert sind.
Mit ihren erfahrenen Anwälten und Steuerberatern begleitet die Kanzlei Gräf & Centorbi die GbR-Gesellschafter in sämtlichen Fragestellungen des Gesellschafts- und Steuerrechts.
Unsere Leistungen für Gesellschaften bürgerlichen Rechts im Überblick:
- Gründung und Auflösung der GbR
- Gestaltung der Gesellschaftsverträge
- Haftungsreduzierung im Außenverhältnis
- Möglichkeiten der Haftungsreduzierung für das Gesellschafter-Vermögen
- Steueroptimierte Gestaltung der Verträge
- Steuerberatung sowie Lohn- und Finanzbuchhaltung
Analyse Ihrer persönlichen Pläne
Es bedarf eingehender Überlegungen und der Analyse Ihrer persönlichen Pläne und Bedürfnisse, ob für Sie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts die richtige Gesellschaftsform darstellt. Unsere Rechtsanwälte, die auf Gesellschaftsrecht spezialisiert sind, informieren Sie individuell über Chancen und mögliche Risiken einer GbR.
Nutzen Sie unsere Kompetenz für Ihre Unternehmensziele
Die Kanzlei Gräf & Centorbi ist seit Jahren auf dem Gebiet des GbR-Gesellschaftsrechts erfolgreich tätig. Unsere erfahrenen Anwälte und Steuerberater stehen Ihnen und Ihrer Gesellschaft mit Rat und Tat zur Seite. Nutzen Sie diese Kompetenz auch für Realisierung Ihrer Unternehmensziele und kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Sie.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die geeignete Gesellschaftsform für Ihr Unternehmen finden
Gerade mittelständische Unternehmer wählen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (kurz GmbH), wenn es darum geht, die geeignete Gesellschaftsform für den eigenen Betrieb zu finden. Interessant machen eine GmbH sowohl die großen Gestaltungsspielräume als auch der Ausschluss einer persönlichen Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Die Kanzlei Gräf & Centorbi begleitet Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH nicht nur in Haftungsfragen, sondern in allen Bereichen des Gesellschafts- und Steuerrechts.
Unser Leistungsspektrum für Gesellschaften mit beschränkter Haftung umfasst u.a.:
- Gründung und Auflösung einer GmbH
- Haftung des Geschäftsführers
- Vorbereitung, Begleitung und Vertretung in Gesellschaftsversammlungen
- Beratung bei Kapitalerhöhungen und Satzungsänderungen
- Steueroptimierte Gestaltung der Verträge
- Steuerberatung sowie Lohn- und Finanzbuchhaltung
Umfassende Informationen zu Chancen und Risiken
Die Rechtsanwaltskanzlei Gräf & Centorbi berät Sie hinsichtlich der Chancen und Risiken einer GmbH-Gründung – und gegebenenfalls einer Auflösung. Auch bei möglichen Differenzen zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführern stehen unsere Anwälte Ihnen vertrauensvoll zur Seite. Beispielsweise ist das Ausscheiden eines GmbH-Geschäftsführers oft weitaus komplizierter als die Kündigung eines gewöhnlichen Angestellten. Für die Anwälte sind in diesem Fall nicht nur gesellschaftsrechtliche, sondern auch arbeitsrechtliche Fragestellungen relevant.
Beratung durch fachkundige Anwälte und Steuerberater
Seit vielen Jahren ist die Kanzlei Gräf & Centorbi erfolgreich auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts tätig. Unsere versierten Anwälte und fachkundigen Steuerberater beraten Sie und Ihre GmbH gerne. Nutzen auch Sie diese gebündelte Kompetenz zur Realisierung Ihrer Unternehmensziele und kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Sie.
Kommanditgesellschaft (KG)
Umfassende Beratung zur Minimierung Ihrer Risiken
Die Kommanditgesellschaft (kurz KG) ist eine Personengesellschaft, die mindestens einen Komplementär und einen Kommanditisten besitzt. Während der Komplementär für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich und uneingeschränkt haftet, haftet der Kommanditist nur in Höhe einer festgelegten Haftungssumme. Die Kanzlei Gräf & Centorbi berät Sie hierzu umfassend und individuell – insbesondere, um Ihre persönlichen Risiken (vor allem als Komplementär) zu minimieren.
Unser Leistungsspektrum für Kommanditgesellschaften umfasst:
-
Gründung und Auflösung der Gesellschaft
-
Beratung der Komplementäre und Kommanditisten
-
Steueroptimierte Gestaltung des Gesellschaftsvertrags
-
Steuerberatung sowie Lohn- und Finanzbuchhaltung
Ausformulierung des Gesellschaftsvertrags
Die Rechtsanwaltskanzlei Gräf & Centorbi informiert Sie sowohl über die vielfältigen Chancen, aber auch über etwaige Risiken, die die Gesellschaftsform der KG beinhaltet. Die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags ist von entscheidende Bedeutung. Schließlich muss der Vertrag den rechtlichen Bestimmungen und Ihren persönlichen Bedürfnissen entsprechen. Falls innerhalb einer bestehenden Kommanditgesellschaft Differenzen oder Konflikte auftreten, fungieren wir als vertrauensvoller Partner. Zudem unterstützen unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Steuerberater Sie in allen gesellschafts- und steuerrechtlichen Fragestellungen.
Unterstützung von versierten Anwälten und Steuerberatern
Die Kanzlei Gräf & Centorbi ist seit Jahren erfolgreich auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts tätig. Unsere versierten Anwälte und Steuerberater unterstützen Sie und Ihre Kommanditgesellschaft gerne. Nutzen auch Sie diese Fachkompetenz zur Realisierung Ihrer Unternehmensziele und nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns auf Sie.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)
Gesellschaftsform mit viel Gestaltungsspielraum
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (kurz GmbH & Co. KG) stellt eine besondere Form der Kommanditgesellschaft (KG) dar. Die GmbH & Co. KG bietet eine Reihe gesellschafts- und steuerrechtlicher Spielräume, weshalb sie sich sowohl als Publikums- als auch als Familiengesellschaft eignet. Die erfahrenen Anwälte und Steuerberater der Kanzlei Gräf & Centorbi informieren Sie über die vielfältigen vertraglichen und steuerlichen Optionen, die Ihnen die Gesellschaftsform der GmbH & Co. KG bietet.
Unsere Leistungspalette für GmbH & Co. KGs umfasst:
-
Gründung und Auflösung der Gesellschaft
-
Beratung der Komplementäre und Kommanditisten
-
Steueroptimierte Gestaltung des Gesellschaftsvertrags
-
Steuerberatung sowie Lohn- und Finanzbuchhaltung
Beratung für Komplementäre und Kommanditisten
Die Rechtsanwaltskanzlei Gräf & Centorbi berät Sie, ob die GmbH & Co. KG für Ihre persönlichen Belange die geeignete Gesellschaftsform darstellt. Die Beratung durch unsere Anwälte richtet sich an die Komplementäre und Kommanditisten der Gesellschaft – und beinhaltet unter anderem die Ausarbeitung eines Gesellschaftsvertrages und die Anmeldungen zum Handelsregister. Auch bei Differenzen innerhalb der Gesellschaft stehen unsere Anwälte Ihnen als starker, vertrauensvoller Partner zur Seite. So beraten wir Sie nicht nur bei Konflikten zwischen einzelnen Gesellschaftern, sondern – falls notwendig – auch bei der Auflösung der GmbH & Co. KG.
Fachkompetenz zur Realisierung Ihrer Ziele
Die Kanzlei Gräf & Centorbi ist seit Jahren erfolgreich auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts tätig. Unsere versierten Anwälte und Steuerberater beraten Sie und Ihre GmbH & Co. KG gerne. Nutzen auch Sie diese Fachkompetenz zur Realisierung Ihrer Unternehmensziele und nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns auf Sie.
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Begleitung in allen Fragen des Gesellschafts- und Steuerrechts
Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Vereinigung mehrerer Personen, die miteinander ein Handelsgewerbe im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) unterhalten. Die OHG-Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschafter gesamtschuldnerisch und persönlich, also mit ihrem Privatvermögen. Die Kanzlei Gräf & Centorbi begleitet die Gesellschafter einer OHG mit erfahrenen Anwälten und Steuerberatern in allen Fragen des Gesellschafts- und Steuerrechts.
Unser Leistungsspektrum für Offene Handelsgesellschaften umfasst u.a.:
- Gründung und Auflösung der Gesellschaft
- Gestaltung der Gesellschaftsverträge
- Erarbeitung von Konzepten für die Haftungsreduzierung in das Privatvermögen der Gesellschaft
- Steuerberatung sowie Lohn- und Finanzbuchhaltung
Vertrag berücksichtigt Ihre unternehmerischen Interessen
Die Rechtsanwaltskanzlei Gräf & Centorbi berät Sie bei der Gründung einer Offenen Handelsgesellschaft – und gegebenenfalls auch bei deren Auflösung. Die auf Gesellschaftsrecht spezialisierten Anwälte erstellen für Sie einen individuellen Gesellschaftsvertrag, der Ihre unternehmerischen Interessen berücksichtigt. Darüber hinaus überprüfen unsere Rechtsanwälte bereits bestehende Vereinbarungen und erarbeiten Konzepte, mit denen Sie Ihre persönlichen Haftungsrisiken reduzieren können. Unsere erfahrenen Steuerberater unterstützen Sie und Ihre OHG in allen steuerrechtlichen Fragen.
Kompetente Anwälte und Steuerberater stehen Ihnen zur Seite
Die Kanzlei Gräf & Centorbi ist seit Jahren erfolgreich auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts tätig. Nutzen auch Sie diese Kompetenz zur Realisierung Ihrer Unternehmensziele und nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns auf Sie.
Unternehmergesellschaft (UG)
Gesellschaftsform mit geringer Mindesteinlage
Die Unternehmergesellschaft (UG) ist eine besondere Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung und wird daher manchmal auch als Mini-GmbH bezeichnet. Die Gesellschafter müssen zur Gründung einer UG nur die Mindesteinlage von 1 Euro aufbringen. Die Haftung beschränkt sich auf das Vermögen der Gesellschaft; die Gesellschafter selbst haften nicht für die Verbindlichkeiten der UG. Die erfahrenen Anwälte und Steuerberater der Kanzlei Gräf & Centorbi informieren Sie über die vertraglichen und steuerlichen Möglichkeiten, die Ihnen die Rechtsform der Unternehmergesellschaft bietet.
Unser Leistungsspektrum für Unternehmergesellschaften umfasst u.a.:
-
Gründung und Auflösung der Gesellschaft
-
Gestaltung der Gesellschaftsverträge
-
Beratung der Gesellschafter und Geschäftsführer
-
Steuerberatung sowie Lohn- und Finanzbuchhaltung
Juristischer Rat schon vor der Gründung
Die Rechtsanwaltskanzlei Gräf & Centorbi berät Sie, ob die Unternehmergesellschaft für Ihre persönlichen Belange die geeignete Gesellschaftsform darstellt. So interessant und vielleicht auch verlockend die Unternehmensgründung mit geringem Stammkapital auch sein mag, fundierter juristischer Rat ist bedeutsam – und zwar vor der Gründung. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags, bei einem Gesellschafterwechsel sowie – wenn nötig – bei der Auflösung der UG.
Unterstützung zur Realisierung Ihrer Unternehmensziele
Die Kanzlei Gräf & Centorbi ist seit Jahren erfolgreich auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts tätig. Unsere versierten Anwälte und Steuerberater unterstützen Sie und Ihre Unternehmergesellschaft gerne. Nutzen auch Sie diese Fachkompetenz zur Realisierung Ihrer Unternehmensziele und nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns auf Sie.
Limited (Ltd.)
UK Limited auch in Deutschland weit verbreitet
Die britische Rechtsform Limited (abgekürzt Ltd.) bezeichnet eine Kapitalgesellschaft, die der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ähnelt. Aufgrund ihrer Haftungsbeschränkung, der Gründungsmöglichkeit innerhalb eines Tages und des geringen Nominalkapitals ist die UK Limited mittlerweile auch in Deutschland weit verbreitet. Die Kanzlei Gräf & Centorbi setzt ihr Know-how im deutschen und britischen Gesellschafts- und Steuerrecht für Unternehmer ein – in Deutschland wie auch in Großbritannien.
Unser Leistungsspektrum für die Rechtsform UK Limited umfasst:
- Betreuung bei der Gründung der Gesellschaft
- Unterstützung bei der Gründung in Großbritannien
- Erstellen der Unterlagen zur Vorlage beim britischen Handelsregister
- Steuerberatung sowie Lohn- und Finanzbuchhaltung
Fachmännischer Rat von international tätigen Anwälten
Die Rechtsanwaltskanzlei Gräf & Centorbi berät und betreut Sie bei der Gründung einer UK Limited – umfassend und individuell. Schließlich birgt die Rechtsform UK Limited nicht nur Chancen und Vorteile, sondern auch Risiken und Nachteile. Denn wer eine britische Gesellschaft gründen möchte, die in Deutschland eingesetzt wird, bewegt sich in zwei unterschiedlichen Rechtssystemen. Für juristische Laien sind derartige Risiken kaum einzuschätzen. Daher ist es wichtig, sich schon im Vorfeld einer UK Limited-Gründung fachmännischen Rat einzuholen. Unsere international tätigen Anwälte und Steuerberater stehen Ihnen in allen Fragen des Gesellschafts- und Steuerrechts beratend zur Seite.
Länderübergreifendes Know-how in Sachen Gesellschaftsrecht
Die Kanzlei Gräf & Centorbi ist seit Jahren erfolgreich auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts tätig. Von der Gründung bis hin zur Steuererklärung stehen Ihnen unsere versierten Anwälte und Steuerberater beratend zur Seite. Sie unterstützen Sie und helfen Ihnen, die bürokratischen und rechtlichen Anforderungen im In- und Ausland zu erfüllen. Nutzen auch Sie diese länderübergreifende Fachkompetenz zur Realisierung Ihrer Unternehmensziele und nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns auf Sie.
Immer für Sie da: Ihr Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht aus Mainz
Ihr Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht aus Mainz kümmert sich persönlich um Ihre Fragen und ist jederzeit per E-Mail, Telefon oder via Skype für Sie erreichbar. Wie für alle Fachgebiete der Steuer- und Rechtsberatung, die zum Serviceangebot unserer Kanzlei gehören, ist auch im Gesellschaftsrecht eine vertrauensvolle Beziehung zu unseren Mandanten die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Ihr Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht nimmt sich daher ausreichend Zeit für Ihre Anliegen und berät Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten. Wir freuen uns darauf, mit Ihnen zusammenarbeiten zu können.
Wenn Sie ein erstes Beratungsgespräch wünschen, kontaktieren Sie uns gerne. Nutzen Sie dazu einfach das Onlineformular oder rufen Sie uns an.
Nehmen Sie noch heute Kontakt zu unseren Experten für Gesellschaftsrecht auf
Rechtsanwalt Dominik Gräf und sein Team helfen Ihnen gerne bei Ihren Anliegen rund um das Gesellschaftsrecht. Nehmen Sie jederzeit per Telefon unter 06131 – 950090 oder per E-Mail unter dominik.graef@gc-kanzlei.de Kontakt auf.
Dominik Gräf
Rechtsanwalt
Telefon: 06131 – 950090
E-Mail: dominik.graef@gc-kanzlei.de
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